Das D. Lgs. Nr. 169 vom 4. August 2016 über die
"Reorganisation, Rationalisierung und Vereinfachung der Disziplin der Hafenbehörden im Sinne des Gesetzes Nr. 84 vom 28. Januar 1994, in Umsetzung von Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe f des Gesetzes Nr. 124 vom 7. August 2015" sieht in Artikel 18 die Einrichtung eines administrativen Einheitsschalters (SUA)) bei der Hafenbehörde vor.
Nach den Bestimmungen des oben genannten Artikels hat die SUA "eine einheitliche Front-Office-Funktion gegenüber den mit der Tätigkeit im Hafen beauftragten Subjekten": Es handelt sich um ein Büro der Hafenbehörde (AdSP), das die Anlaufstelle für alle Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Tätigkeiten darstellt.
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