Gesetzliche Neuerungen Informationsaustausch mit dem Unternehmensregister und Integration mit der Einheitsmitteilung
Die Verbindung zwischen dem SUAP und der Einheitsmitteilung. Die Informatisierung wird es ermöglichen, die beiden für die Gründung eines Unternehmens erforderlichen Schritte zu vereinheitlichen: Die Eintragung in das Unternehmensregister und die Genehmigung zur Aufnahme der Tätigkeit.
Die mit art. 38 eingeführte Reform zeigt operative Lösungen auf, die die Anwendung von zwei allgemeinen Grundsätzen ermöglichen:
Eine der in der Verordnung genannten operativen Lösungen betrifft die Möglichkeit für Unternehmen und ihre Vermittler, das Verfahren der Einheitsmitteilung auch für die Einreichung der Erklärungen über die Aufnahme der Tätigkeit bei der SUAP im Rahmen des automatisierten Verfahrens zu nutzen previste dal procedimento automatizzato (wie in Kapitel III des Präsidialerlasses 160/2010 definiert).
Um diese Lösung umzusetzen, müssen die Modalitäten zur Integration zwischen dem Verfahren der Einheitsmitteilung (ComUnica) und dem SUAP-Front-Office geschaffen werden
Eine weitere operative Lösung betrifft den Datenaustausch zwischen dem SUAP-Front-Office und dem Unternehmensregister. Ziel ist es, das Ausfüllen der Vorgänge zu vereinfachen, indem Informationen, die bereits im Register enthalten sind, automatisch erfasst werden, wodurch sich der Aufwand für anschließende Überprüfungen verringert.
Gleichzeitig ist der SUAP verpflichtet, das im Handelsregister enthaltene Verzeichnis der Wirtschafts- und Verwaltungsinformationen (REA) zu aktualisieren, indem er die Angaben zur Erteilung von DIAs, Bekanntmachungen oder anderen Akten, die der Zustimmung bedürfen, wie auch immer sie genannt werden, übermittelt.
Es obliegt dem SUAP, in der Phase unmittelbar nach seiner Akkreditierung sein IT-System so anzupassen, dass es mit dem Unternehmensregister und dem ComUnica-Verfahren kooperiert.
Die technischen Spezifikationen für den Austausch werden auf dem Portal veröffentlicht und ihre Anwendung wird regelmäßig überprüft, um das Funktionieren der SUAPs gemäß Art. 11 des Präsidialdekrets 160/2010 zu überwachen.
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