Ihr Unternehmen in Europa
Informationen und Unterstützung für Unternehmen mit Sitz in Italien, die außerhalb der nationalen Grenzen tätig werden oder Dienstleistungen von einem Anbieter in einem anderen EU-Mitgliedstaat erwerben möchten.
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Informationen und Unterstützung für Unternehmen mit Sitz in anderen EU-Mitgliedstaaten, die in Italien dauerhaft oder vorübergehend Dienstleistungen erbringen möchten.
Der Rat und das Europäische Parlament der Europäischen Union haben eine vorläufige Einigung erzielt, um die elektronische Meldung entsandter Arbeitnehmer zu erleichtern.
Il Consiglio dell’UE ha adottato la propria posizione sulla proposta di regolamento che istituisce i portafogli europei delle imprese, strumenti digitali basati su eIDAS2 destinati a semplificare e rendere sicure le interazioni B2B e B2G nel mercato unico.
Bis zum 27. Februar 2026 besteht die Möglichkeit, an der europäischen Konsultation zur Übertragbarkeit und Anerkennung beruflicher Qualifikationen teilzunehmen.
Ziel der Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration der Europäischen Kommission ist es, Fachkräften und qualifizierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Mobilität innerhalb der Europäischen Union zu erleichtern, indem ihre Kompetenzen EU-weit anerkannt werden.
Kleine und mittlere Unternehmen, die ab dem 1. Januar 2025 in einem EU-Land tätig sind, können sich auf ein neues, vereinfachtes Mehrwertsteuersystem einstellen.
Die Europäische Kommission hat die Einrichtung eines einheitlichen digitalen Meldeportals für Unternehmen vorgeschlagen, die Dienstleistungen erbringen und Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden („entsandte Arbeitnehmer“). Der EU-Binnenmarkt umfasst 5 Millionen entsandte Arbeitnehmer. Eines der größten administrativen Hindernisse für Arbeitgeber ist die Verwaltung mehrerer unterschiedlicher Dokumente in jedem Mitgliedstaat.