SCIA gleichzeitig mit der Einheitsmitteilung und impresainungiorno

SCIA contestuali alla comunicazione unica e impresainungiorno

Wie im  Präsidialerlass 160/2010, Art.5, Absatz 2 vorgesehen, kann die SCIA über die örtlich zuständige Handelskammer beim SUAP eingereicht werden, wobei sie einem einzigen Vorgang durch Einheitsmitteilung beigefügt wird.

In diesem Fall muss das Unternehmen (oder sein Vermittler) das Front Office für die Übermittlung von Vorgängen der Einheitsmitteilung (das als Starweb bezeichnet wird) nutzen, indem es den entsprechenden Abschnitt „SCIA versenden“ ausfüllt.

Nach der Übermittlung des Vorgangs durch Einheitsmitteilung, der eine SCIA beigefügt wurde, leitet die Handelskammer die Meldung unverzüglich an die zuständige SUAP weiter und stellt dem Unternehmen eine Quittung mit einer Liste der durchgeführten Vorgänge aus. Gemäß Art. 5 des Ministerialerlasses vom 10.11.2011, gilt diese Quittung für das Unternehmen für die Aufnahme der Tätigkeit und den Beginn der Fristen des automatisierten Verfahrens.

Wenn der zuständige SUAP von einer akkreditierten Gemeinde, verwaltet wird, wird die SCIA (mit allen Anhängen) an die in der nationalen Liste der SUAPs vorhandene PEC-Adresse geschickt.

Ist der SUAP hingegen kammerbasiert, wird die SCIA automatisch von Starweb auf dem virtuellen Desk der zuständigen Gemeinde hinterlegt. Der für das Verfahren Verantwortliche findet die neue SCIA in den eingegangenen, zur Bearbeitung bereiten Meldungen, genauso wie die anderen, die direkt vom Front Office eingegangen sind.

EMPFEHLUNG für akkreditierte Gemeinden

Der Verwantwortliche des SUAP einer akkreditierten Gemeinde sollte darauf aufmerksam gemacht werden, dass das PEC-Postfach in der Liste der SUAP ständig überwacht werden muss. Diese wird von Starweb automatisch verwendet, um die entsprechenden SCIAs an die Gemeinde zu senden. Der oben erwähnte interministerielle Erlass macht die Notwendigkeit einer Überwachung noch dringlicher, gerade wegen der neuen Auswirkungen, die der Eingang der Einheitsmitteilung mit sich bringt. 

Anweisungen an die Unternehmen

Die Handelskammer übernimmt bei gleichzeitiger Übermittlung der SCIA und der Einheitsmitteilung nur die Aufgabe der telematischen Annahme des Vorgangs. Aus verwaltungstechnischer Sicht bleibt die zuständige Stelle der SUAP. Das Unternehmen muss sich daher weiterhin an den SUAP wenden, wenn es Informationen und Unterstützung zu den für die Ausübung der Tätigkeit zu bescheinigenden Anforderungen, zum Inhalt des Vorgangs, zum Verfahrensablauf, zu den vom SUAP oder anderen zuständigen Behörden erhaltenen oder angeforderten Akten oder Unterlagen benötigt.


Andererseits kann sich das Unternehmen bei allen Fragen zur Einheitsmitteilung und den Online-Funktionen für das Ausfüllen oder bezüglich Anhängen der SCIA an das Call Center (Kontaktdaten) der Handelskammer wenden.


Letzte Aktualisierung: 25 September 2025