Der computergestützte Einheitsschalter ermöglicht es, ein Unternehmen an einem einzigen Tag gleichzeitig mit der Übermittlung der Einheitsmitteilung zu gründen. Impresainungiorno.gov fungiert als operative und informative Anlaufstelle für die Abwicklung aller Start-up-Vorgänge und Telematikverfahren, von der Mitteilung über die Aufnahme der Unternehmenstätigkeit, vom Eingang des Antrags bis zur Zahlung der Kosten und dem Erlass der Verfügungen.
Seit dem 1. April 2010 werden über die Einheitsmitteilung alle bürokratischen Formalitäten für die Eintragung eines Unternehmens in einem einzigen telematischen Verfahren abgewickelt. Der IT-Dienst "ComUnica" ermöglicht es nun, die gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen, indem er eine Mitteilung an einen einzigen Empfänger, das Unternehmensregister der Handelskammer, sendet und auch die Anträge auf Erteilung einer Steuernummer und einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die Eröffnung einer Inail-Versicherungsposition und die Inps-Registrierung zentralisiert.
Mit der Einheitsmitteilung erfolgt die Eintragung eines Unternehmens in einem einzigen, zeitnahen Vorgang; mit dem telematischen Einheitsschalter ist es in den gesetzlich vorgesehenen Fällen auch möglich, die Geschäftstätigkeit am selben Tag aufzunehmen.
Zur bürokratischen Vereinfachung trägt die Festlegung der SCIA, Zertifizierte Meldung über die Aufnahme der Tätigkeit (Art. 49, Absatz 4 der Gesetzesverordnung 78/2010, umgewandelt in das Gesetz 122/2010) bei.
Die SCIA ersetzt alle Genehmigungen, Lizenzen, nicht konstitutiven Konzessionen, Erlaubnisse oder Unbedenklichkeitsbescheinigung, wie auch immer sie genannt werden, einschließlich der Anträge auf Eintragung in Registern oder Verzeichnissen, die für die Ausübung einer unternehmerischen, gewerblichen oder handwerklichen Tätigkeit erforderlich sind, deren Erteilung ausschließlich von der Überprüfung der gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen und Voraussetzungen abhängt und der die ausdrücklich gesetzlich erforderlichen Unterlagen des jeweiligen Sektors beigefügt sind.
Von den SCIA-Vorschriften ausgenommen sind Fälle, in denen ökologische, landschaftliche oder kulturelle Auflagen bestehen, sowie Rechtsakte der für die Landesverteidigung, die öffentliche Sicherheit, die Einwanderung, das Asyl, die Staatsbürgerschaft, die Rechtspflege und die Finanzverwaltung zuständigen Behörden, einschließlich der Rechtsakte, die sich auf Netzwerke zur Erzielung von Einnahmen, auch aus Glücksspielen, beziehen, sowie Rechtsakte, die sich aus dem Gemeinschaftsrecht ergeben.
Der Einheitsschalter muss SCIA-pflichtige Formalitäten telematisch bearbeiten. Die Meldung wird an den SUAP übermittelt, oder, falls gleichzeitig die anderen Anforderungen der Einheitsmitteilung erfüllt werden, kann die SCIA dem selben Vorgang der Einheitsmitteilung beigefügt werden. In diesem Fall leitet das Unternehmensregister die SCIA unverzüglich an den zuständigen SUAP weiter.
Die Ausstellung einer entsprechenden telematischen Empfangsbestätigung, durch den SUAP nach Einreichung der SCIA ermöglicht dem Antragsteller die ofortige Ausübung der Geschäftstätigkeit.
Ab diesem Datum, wurde neben dem automatisierten Verfahren oder mit der SCIA auch das Einheitsverfahren oder ordentliche Verfahren für Anträge auf Genehmigung zur Ausübung der Geschäftstätigkeiten eingeführt.
Das ordentliche Verfahren ist in den Artikeln 7 und 8 des Präsidialerlasses 160/2010 geregelt.
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