Mit der Dienstleistungsrichtlinie wurde eine Reihe von Maßnahmen zur Förderung der Qualität von Dienstleistungen und zur Verbesserung der Transparenz und der Informationen über Anbieter und Dienstleistungen eingeführt, um die Rechtssicherheit bei grenzüberschreitenden Transaktionen zu gewährleisten.
Unternehmen, die Dienstleistungen anbieten wollen, unterliegen besonderen Informationspflichten. Die Informationen müssen vom Dienstleistungserbringer von sich aus mitgeteilt werden oder für den Dienstleistungsempfänger am Ort der Dienstleistungserbringung oder des Vertragsabschlusses oder auf elektronischem Wege über eine vom Dienstleistungserbringer mitgeteilte Adresse leicht zugänglich sein.
Alle Informationen müssen rechtzeitig vor Vertragsabschluss oder, falls kein schriftlicher Vertrag geschlossen wurde, vor Erbringung der Dienstleistung zur Verfügung gestellt werden und in allen Informationsunterlagen enthalten sein, die der Dienstleistungserbringer dem Dienstleistungsempfänger zur Verfügung stellt, um die angebotene Dienstleistung im Einzelnen darzustellen. Die Anbieter müssen die Einhaltung der Informationspflichten und die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen nachweisen.
Unternehmen, die Dienstleistungen anbieten, müssen Folgendes offenlegen:
den Namen des Dienstleisters, seinen Status und seine Rechtsform, die Postanschrift, unter der der Dienstleister niedergelassen ist, sowie alle Daten, die für eine rasche direkte Kontaktaufnahme und Kommunikation mit dem Dienstleister erforderlich sind, gegebenenfalls auch auf elektronischem Wege;
falls der Dienstleister in ein Handelsregister oder ein ähnliches öffentliches Register eingetragen ist, den Namen des Registers und die Registernummer des Dienstleisters oder ein gleichwertiges Mittel zur Identifizierung des Dienstleisters in diesem Register;
falls die Tätigkeit einer Genehmigungsregelung unterliegt, die Angaben zur zuständigen Behörde oder zum Einheitsschalter;
wenn der Dienstleister eine mehrwertsteuerpflichtige Tätigkeit ausübt, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer;
für reglementierte Berufe, die Berufsverbände oder ähnliche Einrichtungen, bei denen der Dienstleiser registriert ist, die Berufsqualifikation und der Mitgliedstaat, in dem sie erworben wurde;
die Versicherungen oder Garantien für den Fall der Berufshaftung, insbesondere Name und Anschrift des Versicherers oder Garantiegebers und der geografische Geltungsbereich.
Unternehmen, die Dienstleistungen anbieten, müssen den Dienstleistungsempfänger auf Folgendes aufmerksam machen:
etwaige allgemeine Geschäftsbedingungen des Dienstleisters;
das Vorhandensein etwaiger vom Dienstleister verwendeter Vertragsklauseln über das auf den Vertrag anwendbare Recht und/oder die zuständige Gerichtsbarkeit;
das Vorhandensein einer nicht gesetzlich vorgeschriebenen After-Sales-Garantie;
den Preis der Dienstleistung, sofern er vom Dienstleister für eine bestimmte Art von Dienstleistung im Voraus festgelegt wurde;
die Hauptmerkmale der Dienstleistung, sofern sie sich nicht bereits aus dem Kontext ergeben.
Ein Unternehmen, das eine Dienstleistung im Ausland in Anspruch nehmen möchte, kann vom Dienstleister zusätzliche Informationen anfordern, insbesondere:
für die reglementierten Berufe, Informationen über die im Niederlassungsmitgliedstaat geltenden Berufsregeln und die Möglichkeiten der Einsichtnahme dieser Regeln;
multidisziplinäre Tätigkeiten und Vereinigungen, die in direktem Zusammenhang mit der betreffenden Dienstleistung stehen, sowie Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten. Diese Informationen sind in jedem Informationsdokument enthalten, in dem die Dienstleister eine detaillierte Beschreibung ihrer Dienstleistungen geben;
etwaige Verhaltenskodizes, denen der Dienstleister unterliegt, sowie die Adresse, unter der diese Kodizes elektronisch abgerufen werden können, mit Angabe der verfügbaren Sprachfassungen;
ob der Dienstleisterr einem Verhaltenskodex unterliegt oder Mitglied eines Berufsverbands oder einer Berufsorganisation ist, der/die die Inanspruchnahme eines außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahrens vorsieht. In diesem Fall muss der Dienstleister angeben, wie detaillierte Informationen über die Merkmale und Bedingungen der Inanspruchnahme außergerichtlicher Streitbeilegungsverfahren gefunden werden können;
falls der Dienstleister für eine bestimmte Art von Dienstleistung keinen Preis vorgibt, die Kosten der Dienstleistung oder, falls kein genauer Preis angegeben werden kann, die Methode zur Berechnung des Preises, damit der Dienstleistungsempfänger diesen überprüfen kann, oder eine hinreichend genaue Schätzung.
Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und Kontaktstelle für die Unterstützung von Unternehmen, die Dienstleistungen in Anspruch nehmen
Die Behörden der Mitgliedstaaten arbeiten zusammen, um eine wirksame Überwachung der Dienstleister und ihrer Dienstleistungen zu gewährleisten, unter anderem durch Audits, Inspektionen, Untersuchungen und Informationsaustausch.
Um den Unternehmen einen sicheren Zugang zu den Dienstleistungen in der gesamten Europäischen Union zu gewährleisten, wurde in Italien eine Kontaktstelle für die Unterstützung von Unternehmen, die Dienstleistungen in Anspruch nehmen, eingerichtet, die über das Portal impresainungiorno.gov.it und unter der E-Mail-Adresse assistenza.destinatari@unioncamere.it zugänglich ist. assistenza.destinatari@unioncamere.it.
Jedes Unternehmen, das eine Dienstleistung im Ausland in Anspruch nehmen möchte, kann sich an die Kontaktstelle wenden, um allgemeine Informationen und Unterstützung in Bezug auf die von Unternehmen in anderen EU-Mitgliedstaaten zu befolgenden Vorschriften, die Schutzmöglichkeiten für den Dienstleistungsempfänger und die in anderen Staaten geltenden Streitbeilegungsverfahren zu erhalten.
Durch Kontaktaufnahme mit der Kontaktstelle kann ein Unternehmen, das Dienstleistungen in einem anderen EU-Mitgliedstaat erwerben möchte, insbesondere folgende Informationen erhalten:
allgemeine Informationen über die in anderen Staaten geltenden Vorschriften für Dienstleistungen und die Verpflichtungen, denen das Unternehmen, von dem die Dienstleistungen bezogen werden, unterliegt;
allgemeine Informationen über die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und die Rechte der Unternehmen, die im Ausland Dienstleistungen erwerben, unter besonderer Berücksichtigung des Schutzes der Dienstleistungsempfänger;
allgemeine Informationen über Rechtsbehelfe im Falle von Streitigkeiten mit dem Dienstleister;
Iinformationen über alternative Möglichkeiten der Streitbeilegung und Angaben zu Verbänden oder Organisationen, bei denen Unternehmen, die Dienstleistungen beziehen, im Falle eines Rechtsstreits mit einem Gewerbetreibenden aus einem anderen Staat praktische Unterstützung erhalten können.
Die Liste der Kontaktstellen für die Unterstützung von Unternehmen, die in den EU-Mitgliedstaaten tätig sind, ist auf der folgenden Website zu finden:
http://ec.europa.eu/internal_market/services/docs/services-dir/guides/bodies_designated_en.pdf
Ein Unternehmen beabsichtigt, einen spanischen Architekten mit Renovierungsarbeiten zu beauftragen:
Sie erhält vom Architekten alle Informationen über seine Identifikationsdaten, seine Kontaktdaten, seine berufliche Qualifikation, seine Eintragung in das spanische Architektenregister, den Inhalt und die Merkmale der erbrachten Leistung;
sie kann vom Architekten spezifische Informationen über die in Spanien geltenden Berufsregeln, die Kosten der Dienstleistung und die Art und Weise, wie sie festgelegt werden, verlangen;
sie kann bei der Kontaktstelle für die Unterstützung von Unternehmen, die in seinem Land Dienstleistungen erhalten, alle Informationen über die in Spanien geltenden Vorschriften für die Ausübung des Architektenberufs einholen.
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