Vereinfachung und Neuerung der Regelung über den Einheitsschalter für gewerbliche Tätigkeiten (gemäß Präsidialerlass Nr. 160 vom 7. September 2010)
Der SUAP ist das Instrument, das die Unternehmen mit der öffentlichen Verwaltung in Kontakt bringt. Das Reformgesetz definiert ihn wie folgt: "Der Einheitsschalter ist die einzige Anlaufstelle für den Antragsteller in Bezug auf alle Verwaltungsangelegenheiten, die seine gewerbliche Tätigkeit betreffen, und bietet außerdem eine einzige und zeitnahe Antwort anstelle aller am Verfahren beteiligten öffentlichen Verwaltungen".
durch ANCI
Der Einheitsschalter für gewerbliche Tätigkeiten (SUAP) ist ein Instrument zur Vereinfachung administrativer Vorgänge, der seinerseits andere Mittel zur Vereinfachung in Anspruch nimmt (Dienstleistungskonferenz, SCIA, stillschweigende Zustimmung, Vereinbarung zwischen der Verwaltung und Privatpersonen usw.), um die Beziehungen zwischen der Öffentlichen Verwaltung (P.A.) und den Nutzern zu erleichtern.
Der Einheitsschalter, der als ausschließlicher Kanal zwischen dem Unternehmer und der Verwaltung identifiziert wurde, um sich wiederholende Vorprüfungen und Dokumentationen zu vermeiden, geregelt durch den Präsidialerlass Nr. 447 vom 20. Oktober 1998, wurde nicht vollständig umgesetzt, da es an einer Verbindung zwischen den verschiedenen zuständigen Verwaltungen mangelt, die wesentlichen Dienstleistungen, die erbracht werden können, nicht genau definiert sind (was zu einer mangelnden Homogenität der von den einzelnen Schaltern erbrachten Dienstleistungen führt) und der Zeitpunkt und die abschließenden Handlungen des Verfahrens unklar sind.
Zu dieser Situation wurde der Artikel 38, Absatz 3 des Gesetzesdekrets Nr. 112 vom 25. Juni 2008, umgewandelt mit Änderungen durch Artikel 1, Absatz 1 des Gesetzes Nr. 133 vom 6. August 2008, eingeführt, der über die Neuerung und Vereinfachung der SUAP-Regelung bestimmt.
Zu diesem Zweck überführt das Gesetz Nr. 133/2008 auf Vorschlag des Ministers für wirtschaftliche Entwicklung und des Ministers für die Vereinfachung der Rechtsvorschriften im Einvernehmen mit dem Minister für öffentliche Verwaltung und Innovation und nach Anhörung der Einheitsversammlung die Neuordnung und Vereinfachung des SUAP gemäß den Bestimmungen der Artikel 19, Absatz 1 und 20, Absatz 4 des Gesetzes Nr. 241 von 1990 in Übereinstimmung mit den in Absatz 3 genannten Grundsätzen und Kriterien auf eine Verordnung (gemäß Artikel 17, Absatz 2 des Gesetzes Nr. 400 von 1988).
Mit dieser Verordnung, die den früheren Präsidialerlass Nr. 447 von 1998 aufhebt wird die Regelung der SUAPs organisch neu definiert, wenn auch zu zwei unterschiedlichen Zeitpunkten:
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