SSU-Überblick

Gehe zur Informationsunterstützung für öffentliche Verwaltungen – M1C1 Teilinvestition 2.2.3 PNRR:

 

Das IT-System der Einheitlichen Anlaufstellen (SSU), eingeführt durch Art. 2 Absatz 2 Buchstabe a) des neuen Technischen Anhangs zum Präsidialdekret 160/2010, veröffentlicht im Amtsblatt am 12. November 2021, umfasst alle strukturellen Elemente und Komponenten, die die digitale Kommunikation und Datenübertragung zwischen dem SUAP und den am Verfahren beteiligten Drittbehörden ermöglichen.

Das IT-System der Einheitlichen Anlaufstellen, finanziert durch die Maßnahme M1C1, Teilinvestition 2.2.3 des PNRR, ist ein nationales System, das mit der Nationalen Digitalen Datenplattform (PDND) integriert ist. Über diese Plattform wird die Dateninteroperabilität zwischen allen Akteuren gewährleistet, die an der Bearbeitung von SUAP-Verfahren beteiligt sind.

Die IT-Komponenten des SSU sind: das SUAP-Frontoffice, das die Interaktion mit den Antragstellern ermöglicht; das SUAP-Backoffice, das den Antrag entgegennimmt und die Kommunikation zwischen SUAP und beteiligten Drittbehörden koordiniert; das Backoffice der Drittbehörden, das den öffentlichen Verwaltungen die Entgegennahme des übermittelten Antrags und die Durchführung der erforderlichen Tätigkeiten zur Erstellung einer Stellungnahme erlaubt; sowie der Katalog des IT-Systems der Einheitlichen Anlaufstellen.

Der SSU-Katalog, definiert in Art. 3 Absatz 3 Buchstabe d) des neuen Technischen Anhangs, stellt die gemeinsame Wissensbasis der Verwaltungsverfahren dar, die zwischen SUAP, Gemeindebehörden und weiteren beteiligten öffentlichen Verwaltungen geteilt wird. Er umfasst die Liste der IT-Komponenten sowie die Regeln für den digitalen Informationsaustausch zwischen ihnen. Alle IT-Komponenten, die innerhalb des Katalogs operieren, müssen den Anforderungen der Technischen Spezifikationen gemäß Art. 5 des Technischen Anhangs entsprechen. Unioncamere entwickelt und verwaltet im Auftrag der Handelskammern und über den Betreiber des nationalen Informationssystems gemäß Art. 8 Absatz 6 des Gesetzes Nr. 580 vom 29. Dezember 1993 die IT-Komponente des Katalogs unter Einhaltung der technischen Spezifikationen des dem Dekret beigefügten Anhangs.

Il Catalogo SSU:

  • garantisce uniformità recependo la modulistica unificata standardizzata;
  • assicura sicurezza nello scambio informatico delle informazioni tra SUAP e amministrazioni interessate dai procedimenti amministrativi;
  • definisce le regole di interoperabilità per le componenti strutturali accreditate ad operare all’interno dell’SSU;
  • registra le informazioni relative alle pratiche presentate e al loro stato di avanzamento nell’iter istruttorio.

Der SSU-Katalog:

  • gewährleistet Einheitlichkeit durch die Übernahme standardisierter einheitlicher Formulare;
  • stellt die Sicherheit beim digitalen Informationsaustausch zwischen SUAP und den beteiligten Verwaltungen sicher;
  • definiert die Interoperabilitätsregeln für die zugelassenen strukturellen Komponenten innerhalb des SSU;
  • registriert die Informationen zu eingereichten Anträgen und deren Bearbeitungsstand.

Informationsunterstützung für öffentliche Verwaltungen

Für weitere Informationen und vertiefte Inhalte steht die Informationsunterstützung für öffentliche Verwaltungen zur Verfügung, ein Helpdesk-Dienst, der Self-Care-Funktionen bietet, um eigenständig Informationen zum Projekt PNRR M1C1 Teilinvestition 2.2.3 „Digitalisierung der Verfahren für Bauwesen und produktive Tätigkeiten und Betrieb der Einheitlichen Anlaufstellen“ zu recherchieren.
Der Dienst ermöglicht es außerdem, das Support-Team über ein spezielles Formular zu kontaktieren.


Für weitere Details zu den Komponenten siehe die entsprechenden Abschnitte:

- Katalog
- Akkreditierung (SUAP, Behörden und IT-Komponenten)
- Subsidiäre Lösung für Drittbehörden

Rechtsgrundlagen:

  • DEKRET vom 15. Juli 2025 – Neue technische Spezifikationen der Einheitlichen Anlaufstellen für produktive Tätigkeiten. Verlängerung der Umsetzungsfrist.

  • DEKRET vom 26. September 2023 – Änderungen des technischen Anhangs des Präsidialdekrets vom 7. September 2010 Nr. 160 bezüglich der technischen Spezifikationen und der Neuordnung des Einheitlichen Anlaufstellen-Systems (SUAP).

  • DEKRET vom 12. November 2021 – Änderung des technischen Anhangs des Präsidialdekrets vom 7. September 2010 Nr. 160 bezüglich technischer Spezifikationen und Neuordnung des Systems der Einheitlichen Anlaufstellen (SUAP).

  • PRÄSIDIALDEKRET vom 7. September 2010 Nr. 160 – Verordnung zur Vereinfachung und Neuordnung des Systems der Einheitlichen Anlaufstellen für produktive Tätigkeiten gemäß Art. 38 Absatz 3 des Dekretgesetzes vom 25. Juni 2008 Nr. 112, umgewandelt mit Änderungen durch das Gesetz vom 6. August 2008 Nr. 133.

  • GESETZ vom 29. Dezember 1993 Nr. 580 – Neuordnung der Industrie-, Handels-, Handwerks- und Landwirtschaftskammern.