"Eine Berufsqualifikation“ ist eine Qualifikation, die es erlaubt, eine bestimmte Tätigkeit in dem Staat auszuüben, in dem sie verliehen wurde.
Um einen reglementierten Beruf in Italien dauerhaft ausüben zu können und in den Genuss des "Niederlassungsrechts“ zu kommen, ist es erforderlich, im Voraus bei der zuständigen Behörde die Anerkennung der entsprechenden Berufsqualifikation zu beantragen.
Dienstleister, die rechtmäßig eine Tätigkeit in einem der Länder der Europäischen Union ausüben, können dieselbe berufliche Tätigkeit in Italien vorübergehend und gelegentlich als grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen ausüben. Wenn der Dienstleister von in Italien regulierten Dienstleistungen zum ersten Mal aus dem Staat, in dem er ordnungsgemäß niedergelassen ist, umzieht, muss er die zuständige italienische Behörde mit einer vorherigen Erklärung darüber informieren.
Das Verzeichnis der reglementierten Berufe in Italien mit Angabe der zuständigen Behörden enthält alle Anweisungen für die Anerkennung von Qualifikationen oder die Einreichung einer Vorabmeldung.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Italienischen Zentrums für berufliche Qualifikationen.
Für weitere Informationen:
Anerkennung von Berufsqualifikationen
Niederlassungsrecht
Freier Dienstleistungsverkehr
Sprachkenntnisse
Berufe, für die ein europäischer Berufsausweis erhältlich ist
Verfahren zur Anfechtung von Entscheidungen der zuständigen Behörden
Brexit-Anerkennung von im Vereinigten Königreich erworbenen Berufsqualifikationen
Ministerium für europäische Angelegenheiten-Anerkennung von Berufsqualifikationen ukrainischer Staatsangehöriger
Regulatory references (in Italian)