Istituzione di zone economiche speciali - ZES Accedi

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Einrichtung von Sonderwirtschaftszonen - SWZ

Am 1. Januar 2024 wurde die Sonderwirtschaftszone für Süditalien - Einheitliche SEZ, eingerichtet, die die Gemeinden der Regionen Abruzzen, Basilikata, Kalabrien, Kampanien, Molise, Apulien, Sizilien und Sardinien umfasst. Ab dem 20. November 2025 wird das Gebiet erweitert und schließt auch die Gemeinden der Marken und Umbriens ein.

Die Sonderwirtschaftszone (ZES) ist ein abgegrenztes Gebiet auf dem Territorium des italienischen Staates, in dem die Ausübung wirtschaftlicher und unternehmerischer Tätigkeiten durch bereits tätige und neu zu gründende Unternehmen von besonderen wirtschaftlichen, finanziellen und administrativen Bedingungen in Bezug auf Investitionen und Unternehmensentwicklung profitieren kann, wie z.B. die Anerkennung von Steuergutschriften für Investitionen (Art. 16, Gesetzesdekret 124/2023) für Unternehmen, die Investitionsgüter wie Maschinen, Anlagen und Ausrüstungen oder Grundstücke und Gebäude zu Investitionszwecken erwerben, und schließlich eine Verwaltungsvereinfachung, die in den Fällen, in denen dies vorgesehen ist, eine Verkürzung der für die Voruntersuchung erforderlichen Zeit vorsieht (Artikel 15 des Gesetzesdekrets Nr. 124/2023).

Die acht Sonderwirtschaftszonen, die ursprünglich in bestimmten Gebieten der oben genannten einzelnen Regionen eingerichtet wurden (gemäß Gesetzesdekret Nr. 91/2017 e s.m.i. artt. 4 e ss.) und jeweils über eigene Verwaltungsstrukturen verfügten, wurden in die Einheitliche Sonderwirtschaftszone für Süditalien, zusammengeführt, mit dem Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit der SWZ-Gebiete auf internationaler Ebene zu maximieren. Ab dem 20. November 2025 kommen zudem die Regionen Marken und Umbrien hinzu.

Die Missionsstruktur ZES, die beim Vorsitz des Ministerrates durch Art. 10 des D.L. 124/2023, eingerichtet wurde, fungiert als Verfahrensbehörde für die Erteilung der einzigen Bewilligung und die Aufgaben der außerordentlichen Kommissare gemäß Artikel 4, Absatz 6-bis des Gesetzesdekrets Nr. 91/2017, umgewandelt durch Gesetz 123/2017.

Digitaler Einheitsschalter ZES - S.U.D. ZES

Um eine einheitliche Wiederbelebung der produktiven Tätigkeiten im Gebiet der betroffenen Regionen zu gewährleisten, sieht das D.L. 124/2023 die Festlegung der zu fördernden und zu verstärkenden Sektoren, der vorrangigen Investitionen und Maßnahmen für die Entwicklung der einheitlichen SWZ und der Umsetzungsmodalitäten im Rahmen des dreijährigen Strategieplans der einheitlichen SWZ vor (Art. 11) und gründet den Digitalen Einheitsschalter ZES - S.U.D. ZES (Art.13) bei der Missionsstruktur ZES.

Das Einheitliche Digitale Schalterportal der ZES (Sportello Unico Digitale ZES) stellt somit die einheitliche Schnittstelle für die Einreichung der Anträge auf einheitliche Genehmigung gemäß Art. 15 des Gesetzesdekrets Nr. 124/2023 dar, im Rahmen des besonderen, vereinfachten Verfahrens, das sich auf unternehmerische Projekte bezieht, die neue Investitionen oder die Unternehmensentwicklung in den ZES-Gebieten betreffen.

In diesem Zusammenhang ist dem Antrag ein Geschäftsplan beizufügen, in dem u. a. die Beschäftigungseffekte der vorgeschlagenen Projekte hervorgehoben werden.

Bei Investitionsprojekten, die nicht die oben beschriebenen Merkmale aufweisen, bleiben die Zuständigkeiten und Funktionen des kommunalen SUAP des betreffenden Gebiets unberührt.

N.B. Wichtiger Hinweis: Bei Anträgen, die bauliche Maßnahmen betreffen, sind diese nur dann relevant, wenn sie eng mit einer neuen Investition verbunden sind.

Das S.U.D. ZES-Portal ermöglicht die Einreichung von Projekten, die auf die Aufnahme wirtschaftlicher Tätigkeiten oder auf die Ansiedlung von industriellen, produktiven und logistischen Aktivitäten innerhalb der einheitlichen ZES abzielen, und zwar durch Unternehmen aus allen ATECO-Sektoren, mit Ausnahme des Handels.

Das S.U.D. ZES-Portal erlaubt außerdem nicht die Einreichung von Projekten, die ausschließlich die Beantragung der SCIA (Mitteilung über den Beginn der Tätigkeit) oder Anträge im Zusammenhang mit öffentlichen Initiativen im Zuständigkeitsbereich der Hafenbehörde vorsehen. Restano di interesse dello sportello S.U.D. ZES le istanze, di competenza delle Autorità di sistema portuale relative a progetti di iniziativa privata.

Folgende Projekte unterliegen NICHT der Einheitlichen Genehmigung (Art. 13):

Referenzen ZES Unica

Koordinator der Missionsstruktur:  RA Giuseppe Romano

e-Mail: strutturadimissioneZES@governo.it

PEC: strutturadimissioneZES@PEC.governo.it

Anschrift: via della Ferratella in Laterano, 51 – 00184 Roma

Website: www.strutturazes.gov.it

Presentazione delle pratiche

 

Einreichung der Vorgänge

Interessenten, die eine neue Tätigkeit beginnen möchten, die der Einheitlichen Genehmigung (Autorizzazione unica) unterliegt, können ihr Projekt ausschließlich über das Front Office des Digitalen Einheitsschalters für die Einheitliche Sonderwirtschaftszone (ZES Unica) einreichen. Die Missionsstruktur ist nicht dafür zuständig, Anträge außerhalb dieses Einheitsschalters entgegenzunehmen. 

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Referenznormen

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