Contenuto di Mitteilung PA-Kontrollen an Unternehmen

Artikel 25 Gv.D. Nr. 33 vom 14. März 2013

Der Artikel 14 "Vereinfachung der Kontrollen von Unternehmen der Gesetzesverordnung Nr. 5 vom 9. Februar 2012 umgewandelt durch das Gesetz Nr. 35 vom 4. April 2012, verpflichtet alle öffentlichen Verwaltungen, auf ihrer institutionellen Website die Liste der Kontrollen, für die sie zuständig sind und denen die Unternehmen unterliegen, zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung der Liste der Kontrollen durch eine öffentliche Verwaltung dient auch der Publizität und den Informationen auf diesem Portal. Die Methode für die Publizität ist folgende:

  • Die öffentliche Verwaltung veröffentlicht (und aktualisiert) auf ihrer institutionellen Website die Liste der Kontrollen;
  • Die Verwaltung sendet eine einfache Mitteilung an das PEC-Postfach controlli.pa@cert.impresainungiorno.gov.it in der sie ihren persönlichen Namen, der dem Namen im Verzeichnis der öffentlichen Verwaltungen (IPA) entspricht, und die genaue Adresse des Internet-Netzwerks angibt, das auf den Teil ihrer institutionellen Website verweist, in dem die Liste der Kontrollen veröffentlicht wird. Um die korrekte Identifizierung des Absenders zu gewährleisten, muss die oben genannte Mitteilung von einem zertifizierten E-Mail-Postfach (PEC) gesendet werden, das im IPA als der öffentlichen Verwaltung zugehörig erscheint.

Diejenigen öffentlichen Verwaltungen, die ausführlichere Informationen zur Erstellung der Checkliste wünschen, werden auf die von der Einheitskonferenz erstellten Leitlinien verwiesen.

Referenznormen


Letzte Aktualisierung: 16 September 2025