In Italien niedergelassene Unternehmen und Selbstständige können ihre Tätigkeit in der gesamten Europäischen Union ausüben. Die Gründung eines Unternehmens oder einer Betriebsstätte im Ausland erfolgt über die in allen Ländern eingerichteten Einheitsschalter, in denen die erforderlichen Formalitäten elektronisch erledigt werden können. Es ist auch möglich, Dienstleistungen außerhalb der Landesgrenzen ohne eine ständige Organisation vorübergehend und gelegentlich zu erbringen, und in diesem Fall sind die zu erfüllenden Verwaltungsformalitäten auf ein Minimum reduziert. Einer der kritischsten Aspekte ist dabei die vorübergehende Entsendung von Personal in EU-Mitgliedstaaten. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf diesen Folien.
Letztes Update: 24.10.2023
Help Desk