Le novità della riforma per i SUAP (dal DPR 160/2010)

Gesetzliche Neuerungen Die durch den Präsidialerlass 160/2010 Neuheiten

Die SUAP-Verordnung vereinfacht und automatisiert die Verwaltungsverfahren. Die Informatisierung ist obligatorisch und wird durch eine minimale Umstrukturierung oder auf jeden Fall durch die Nutzung und Integration der bestehenden Infrastrukturen und Netzwerke (unter Bezugnahme auf das IT-Systems der Handelskammern) umgesetzt. Das Portal impresainungiorno.gov dient als telematische Verbindung und Interaktion zwischen allen betroffenen Subjekten und Einrichtungen, einschließlich der Agenturen für die Unternehmen


durch ANCI

Am 30. September 2010 wurde im Amtsblatt Nr. 229 ​​​​​​​der Präsidialerlass Nr. 160 vom 7. September 2010 veröffentlicht, mit dem die Verordnung zur Vereinfachung und Neuordnung der Regelung für die Einheitsschalter für gewerbliche Tätigkeiten verabschiedet wird, der:

  • den Einheitsschalter als einzige öffentliche Anlaufstelle für alle Verfahren bestimmt (Art. 2, Absatz 1) , die die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten und die Erbringung von Dienstleistungen zum Gegenstand haben, sowie für Verfahren, die die Ansiedlung, Realisierung, Umwandlung, Umstrukturierung oder Umstellung, Erweiterung oder Verlegung sowie die Einstellung oder Wiederaufnahme der genannten Tätigkeiten betreffen, einschließlich der in der Gesetzesverordnung vom 26. März 2010, Nr. 59, genannten Verfahren, wobei festgelegt wird (Artikel 2, Absatz 2), dass die Anträge, Erklärungen, Meldungen und Mitteilungen sowie die in Absatz 1 genannten technischen Unterlagen und Anhänge ausschließlich auf telematischem Wege eingereicht werden müssen
  • die Zuständigkeit des Einheitsschalters für die Weiterleitung der Unterlagen nur auf telematischem Weg - an die anderen am Verfahren beteiligten Verwaltungen bekräftigt (Art. 2, Absatz 3).
  • dem Portal Impresainungiorno die Funktion der Verbindung mit den bereits funktionierenden Infrastrukturen und Netzwerken (Art. 3) für den Informationsaustausch und die telematische Interaktion zwischen den Verwaltungen und den anderen beteiligten Stellen zuweist. Das Portal ist daher mit der Verbindung und Weiterleitung zu bereits eingerichteten Informationssystemen und Portalen betraut, um die Interoperabilität zwischen den Verwaltungen zu gewährleisten (Art. 3, Absatz 2).
  • Er führt in das System die Agenturen für Unternehmen ein, eine private Einrichtung, der Funktionen zur Vorprüfung und Beglaubigung zugesprochen werden.

Mit der Verordnung wird der Zuständigkeitsbereich des SUAP also allumfassend eröffnet. Diese Annahme muss zwangsläufig die organisatorischen Entscheidungen der Gemeinden, der Handelskammern und Drittstellen bestimmen.


Letzte Aktualisierung: 23 September 2025