Die SUAP-Verordnung vereinfacht und automatisiert die Verwaltungsverfahren. Die Informatisierung ist obligatorisch und wird durch eine minimale Umstrukturierung oder auf jeden Fall durch die Nutzung und Integration der bestehenden Infrastrukturen und Netzwerke (unter Bezugnahme auf das IT-Systems der Handelskammern) umgesetzt. Das Portal impresainungiorno.gov dient als telematische Verbindung und Interaktion zwischen allen betroffenen Subjekten und Einrichtungen, einschließlich der Agenturen für die Unternehmen
durch ANCI
Am 30. September 2010 wurde im Amtsblatt Nr. 229 der Präsidialerlass Nr. 160 vom 7. September 2010 veröffentlicht, mit dem die Verordnung zur Vereinfachung und Neuordnung der Regelung für die Einheitsschalter für gewerbliche Tätigkeiten verabschiedet wird, der:
Mit der Verordnung wird der Zuständigkeitsbereich des SUAP also allumfassend eröffnet. Diese Annahme muss zwangsläufig die organisatorischen Entscheidungen der Gemeinden, der Handelskammern und Drittstellen bestimmen.
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