Ab dem 17. April 2024 werden vereinfachte Logistikzonen (ZLS) eingerichtet, um neue Investitionen in den Hafengebieten der am weitesten entwickelten Regionen Mittel- und Norditaliens anzuziehen und so günstige wirtschaftliche, finanzielle und administrative Bedingungen zu schaffen.
Die vereinfachte Logistikzone (ZLS) kann in maximal einer Region eingerichtet werden und besteht aus Gebieten wie Häfen, Retroportgebieten, Logistikplattformen und Interports.
Es handelt sich um eine Initiative zur steuerlichen und administrativen Entlastung in den oben genannten Bereichen:
Die erste auf nationaler Ebene eingerichtete Vereinfachte Logistikzone (ZLS) ist die ZLS Porto di Venezia - Rodigino mit dem Ziel, die wirtschaftliche Wiederbelebung der Hafen- und Industriegebiete der Region Venetien zu gewährleisten.
Der von der Region eingerichtete Einheitsschalter für vereinfachte Logistikzonen ist die Plattform für die Einreichung von Anträgen auf Erteilung einer einheitlichen Genehmigung durch Personen, die an der Aufnahme einer neuen Geschäftstätigkeit im Zusammenhang mit neuen Investitionen oder der Unternehmensentwicklung in den Gebieten der ZLS Freihandelszone Hafen von Venedig - Rodigino interessiert sind.
Zum Ausfüllen eines Antrags auf einheitliche Genehmigung ist es erforderlich, auf die Funktionen des Schalters für vereinfachte logistische Zonen zuzugreifen und die entsprechende Gemeinde auszuwählen:
RO - Bagnolo di Po
RO - Bergantino
RO - Bosaro
RO - Calto
RO - Canaro
RO - Castelmassa
RO - Castelnovo Bariano
RO - Ceneselli
RO - Ficarolo
RO - Fiesso Umbertiano
RO - Gaiba
RO - Melara
RO - Occhiobello
RO - Polesella
RO - Rovigo
RO - Salara
RO - Stienta
RO - Trecenta
VE - Chioggia
VE - Venedig
Referenznormen:
DPCM Nr. 40 vom 4. März 2024 "Verordnung zur Einrichtung von vereinfachten Logistikzonen (ZLS) gemäß Artikel 1, Absatz 65, des Gesetzes Nr. 205 vom 27. Dezember 2017";
DPCM Nr. 6. Oktober 2022 “"Einrichtung der vereinfachten Logistikzone der Region Venetien Hafen von Venedig - Rodigino"
Gesetz Nr. 205 vom 27. Dezember 2017 "Staatshaushalt für das Haushaltsjahr 2018 und Mehrjahreshaushalt für den Dreijahreszeitraum 2018-2020";
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