Soluzione Sussidiaria Enti Terzi

DIE ERSATZLÖSUNG DRITTER IST UNTER FOLGENDEM VERFÜGBAR LINK

In der neuen Architektur IT-System Einheitsschalter (SSU) ist die Zusatzlösung Drittstellen (SSET) die IT-Komponente, die von einer Drittpartei für die Interaktion mit dem SUAP-Backoffice gewählt werden kann. Insbesondere handelt es sich um eine Anwendung, die zusätzlich allen Einrichtungen zur Verfügung gestellt wird, die nicht über eine eigene Back-Office-Komponente für Dritte verfügen oder die sich dafür entscheiden, keine Back-Office-Komponente für Dritte von Regionen oder Marktteilnehmern bereitstellen zu lassen. 

Die Zusatzlösung Drittstellen wird ab dem 26. Juli 2025 einsatzbereit sein, dem Datum, an dem das IT-System der Einheitsschalter (SSU) in ganz Italien funktionsfähig und einsatzbereit sein wird. SUAP-Vorgänge, die vor diesem Datum eingeleitet wurden, müssen zwangsläufig ihre Einreichungen auf den Plattformen, für die sie eingewiesen wurden, abschließen.

Die Zusatzlösung kann übergangsweise oder dauerhaft eingesetzt werden. Im ersten Fall können Drittstellen, die bis zum 25. Juli 2025 keine eigene Backoffice-Verwaltungssoftware/Komponente für Drittunternehmen einführen, die SSET Zusatzlösung Drittstellen nutzen, sofern sie sich für die Nutzung des Dienstes anmelden. Sobald sie die Anpassung ihrer Back Office-Komponente Drittstellen (BOET) abgeschlossen haben, können sie MIMIT die Verwendung einer neuen Komponente melden, indem sie die Daten im Akkreditierungsbereich des Portals Impresainungiorno aktualisieren (vorbehaltlich der technischen Überprüfung ihrer Konformität mit MIMIT gemäß den Bestimmungen von Artikel 7 des neuen technischen Anhangs des Präsidialerlasses 160/2010). Im zweiten Fall muss die Stelle der SSET beitreten und sie während der Akkreditierungsphase unter den im Katalog vorhandenen Back-Office-Komponenten für Drittstellen auswählen, um die Zuordnung zwischen der Stelle und der verwendeten Komponente zu ermöglichen.

Beitritt zur Zusatzlösung Drittstellen 

Das Beitrittsverfahren ist digitalisiert und erfordert keine Formalitäten gegenüber der Handelskammer oder einer anderen Einrichtung. Um der Zusatzlösung Drittstellen beizutreten, müssen zunächst drei Personen identifiziert werden:

  •     Der Verantwortliche der Digitalen Transition Manager oder (RTD), der zwingend im IPA - „Index der digitalen Domizile der Öffentlichen Verwaltungen und der Betreiber Öffentlicher Dienstleistungen“ eingetragen sein muss;
  •     Der gesetzliche Vertreter der Drittstelle, d.h. die Person, die für die Unterzeichnung des Beitrittsvertrags zuständig ist;
  •     Der Systemadministrator, die administrativ-technische Person, die für die Überwachung des gesamten Systems verantwortlich ist.

Sobald diese drei Personen identifiziert sind, sieht das Beitrittsverfahren folgendes Ablauf vor:

  1.     Nachdem sich der Verantwortliche der Digitalen Transition mit starken Authentifizierungsmethoden wie SPID oder CNS beim speziellen Portal authentifiziert hat, muss er ein Formular ausfüllen, in dem er seine persönlichen Daten, die persönlichen Daten des gesetzlichen Vertreters, die Meldedaten der Drittstelle und die persönlichen Daten eines Administrators der Zusatzlösung von Drittstellen (SSET) angibt;
  2.     Nach dem Ausfüllen muss das Formular heruntergeladen und vom gesetzlichen Vertreter der Stelle unterzeichnet werden;
  3.     Das Formular muss mit der Unterschrift (im CADES-Format) und allen erforderlichen Informationen auf der Online-Plattform über die dafür vorgesehene Seite erneut hochgeladen werden;
  4.     Das System überprüft die Richtigkeit der vom Verantwortlichen der  digitalen Transition hochgeladenen Informationen; im Falle von Unstimmigkeiten wird daher eine E-Mail versandt, um die festgestellten Unstimmigkeiten zu klären; im Falle eines positiven Ergebnisses erhält der designierte Verwalter hingegen eine E-Mail, mit der er/sie sich innerhalb einer vorher festgelegten Zeitspanne zum ersten Mal einloggen und den Beitritt zur Plattform abschließen kann.

Die Stelle muss ihre eigenen Büros konfigurieren: Das SSET sieht eine oder mehrere lokale Strukturen vor, die vom Systemadministrator nach der Logik des SSU-Katalogs definiert werden. Es ist daher erforderlich, dass die Stelle im IPA registriert wird. Der SSU-Katalog sieht die Zuordnung eines Verfahrens zu einem Amt der Stelle vor, wobei ein Amt mit dem eindeutigen Code im IPA identifizierbar ist: ein homogener organisatorischer Bereich (A.O.O.) oder eine organisatorische Einheit (O.U.). Damit die oben genannten Ämter Verfahren in ihrem Zuständigkeitsbereich entgegennehmen können, muss die Stelle die gleichen Ämter auch im SSET festlegen.

Funktionen

Die Zusatzlösung von Drittstellen ermöglicht es:

  •     Vorgänge von SUAP zu empfangen;
  •     Anträge auf Integrationen oder Anpassungen vorzunehmen und Stellungnahmen, abschließende Akten, Genehmigungen und jede Art von erforderlichen Unterlagen zu übermitteln;
  •     nur das eingehende Protokoll der Stelle gemäß den AGID-Leitlinien (Anhang 6 - Kommunikation zwischen AOOs von protokollierten Verwaltungsdokumenten) standardmäßig zu integrieren;
  •     über einen integrierten Benachrichtigungsdienst zu verfügen;
  •     vom SUAP-Backoffice die Mitteilung über die Einberufung der Synchronen Dienstleistungskonferenz zu erhalten, um die Voruntersuchung gemäß Artikel 14 ff. des Gesetzes 241/90 zu besprechen.

Das Support-Portal

Das SSET-Support-Portal ist ein Helpdesk-Dienst für die Zusatzlösung für Drittstellen. Es bietet Self-Care-Funktionen für die eigenständige Suche nach Informationen und ermöglicht es den Nutzern, das Support-Team durch Ausfüllen eines speziellen Formulars zu kontaktieren, das im Bereich „Kontakt“ zugänglich ist.