Requisiti e funzioni del SUAP

Die technischen Anforderungen und Funktionen, die den SUAPs durch die Reform zugewiesen werden. Vereinfachung und Neuordnung der Regelung über den Einheitsschalter für gewerbliche Tätigkeiten (gemäß Präsidialerlass Nr. 160 vom 7. September 2010)

 
Die Funktionen, die dem SUAP durch die Verordnung von Art. 38 zugewiesen werden, und die technischen Mindestanforderungen.
Aufgrund dieser Funktionen ist für den SUAP die Fähigkeit, die oben genannten Verfahren auf elektronischem Wege einzuleiten, zu verwalten und abzuschließen, eine Grundvoraussetzung technisch-betrieblicher Art, um im Einklang mit den Bestimmungen des Präsidialerlasses (und der CAD) arbeiten zu können.


durch die Redaktion

Gemäß Art. 2, Absatz 1 des Präsidialerlasses Nr. 160 vom 7. September 2010 (Durchführungsverordnung zu Art. 38 des Gesetzesdekrets Nr. 112/2008), ist der SUAP von Impresa in un giorno die einzige territoriale, öffentliche Anlaufstelle für alle Verfahren, die die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten und die Erbringung von Dienstleistungen zum Gegenstand haben, sowie für Verfahren, die die Ansiedlung, Realisierung, Umwandlung, Umstrukturierung oder Umstellung, Erweiterung oder Verlegung sowie die Einstellung oder Wiederaufnahme der genannten Tätigkeiten betreffen, einschließlich der in der Gesetzesverordnung vom 26. März 2010, Nr. 59 genannten Verfahren."

Bei allen Verwaltungsangelegenheiten, die die gewerblichen Tätigkeiten betreffen, bietet der SUAP den Unternehmen eine einzige und zeitnahe Antwort anstelle aller am Verfahren beteiligten öffentlichen Verwaltungen.

Für den SUAP ist die Fähigkeit, die oben genannten Verfahren auf elektronischem und telematischem Wege einzuleiten, zu verwalten und abzuschließen, eine Grundvoraussetzung technisch-betrieblicher Art, um im Einklang mit den Bestimmungen des Präsidialerlasses arbeiten zu können.

Für diese spezifischen Aspekte ist das Referenzdokument der technische Anhang der Verordnung, in dem die telematischen Modalitäten für die Kommunikation und den Datentransfer zwischen dem SUAP und allen am Verfahren beteiligten Parteien ausführlich beschrieben sind.

Im Anhang wird ausdrücklich auf die technologischen Lösungen verwiesen, die im Hinblick auf das Ziel der Automatisierung des Informationsflusses und des Datenaustauschs optimal sind, wohl wissend, dass diese Lösungen derzeit nicht für alle SUAPs verfügbar sind.

Wie im Text des Anhangs selbst mehrfach erläutert, können die institutionellen Funktionen des SUAP bis zur Einführung geeigneterer und leistungsfähigerer technischer Lösungen in jedem Fall durch den Besitz der folgenden technischen Mindestanforderungen erfüllt werden:

  • das institutionelle PEC-Postfach, auf das der SUAP verweist, für den Empfang von Unterlagen von Unternehmen, die Übermittlung von Belegen und Akten im Zusammenhang mit Verfahren, die Übermittlung von Akten, Mitteilungen und zugehörigen Anlagen an die anderen in irgendeiner Weise am Verfahren beteiligten Verwaltungen und den Empfang von Mitteilungen und Akten in elektronischem Format;
  • digitale Signatur, die der für den Schalter zuständigen Person ausgestellt wird, um Dokumente in elektronischem Format zu unterzeichnen;
  • Softwareanwendung zum Lesen digital signierter Dokumente. Die Prüfung der Signatur und die anschließende Extraktion der signierten Dokumente kann mit jeder Software durchgeführt werden, die in der Lage ist, signierte Dateien gemäß dem CNIPA-Beschluss Nr. 45 vom 21. Mai 2009 zu verarbeiten; die Liste dieser Software ist auf der DIGITPA-Website verfügbar. Diese Anwendungen sind kostenlos über das Internet verfügbar;
  • die computergestützte Registrierung der ein- und ausgehenden Dokumente für die Beglaubigung der Korrespondenz, wie im Präsidialerlass 445 vom 28. Dezember 2000 und im Erlass des Ministerpräsidenten vom 31. Oktober 2000 vorgesehen;
  • die SUAP-Website oder ein ihm vorbehaltener Bereich innerhalb der institutionellen Website, auf der neben den entsprechenden Formularen auch Informationen über die Verwaltungsverfahren veröffentlicht werden und auf der die Nutzer den Stand der Bearbeitung der Vorgänge überprüfen können. Dieser Webbereich kann auch innerhalb von Portalen erstellt werden, die von einem zugehörigen Verband, der Provinz oder der entsprechenden Region eingerichtet wurden.

Gemeinden, die bereits einen Einheitsschalter eingerichtet haben, der mindestens die technischen Mindestanforderungen erfüllt, müssen dem Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung eine Konformitätsbescheinigung übermitteln, und zwar über das  telematische Verfahren das unter www.impresainungiorno.gov.it abrufbar ist.

Die Bescheinigung gilt für die Eintragung des SUAP in die auf dem Portal veröffentlichte nationale Liste.


Letzte Aktualisierung: 08 Oktober 2025