Aktualisierung der technischen Vorschriften für die Funktionsweise des SUAP
Am 3. Dezember 2021 wurde der Erlass des Ministers für öffentliche Verwaltung, des Ministers für wirtschaftliche Entwicklung und des Ministers für die technologische Innovation und die digitale Transition im Amtsblatt veröffentlicht, mit dem die telematischen Kommunikations- und Datenübertragungsmodalitäten des IT-Systems der Einheitsschalter genehmigt werden. Die neuen Regeln, die in Anhang „1“ des Dekrets zusammengefasst sind, ersetzen die Regeln im Anhang des Präsidialdekrets Nr. 160 vom 7. September 2010 mit dem Ziel, den Digitalisierungsgrad der Front-Office- und Back-Office-Dienste zu erhöhen, um gemeinsame Regeln und schnellere digitale Verfahren zu gewährleisten. Die Aktualisierung der Informationssysteme der SUAPs erfolgt nicht sofort, sondern schrittweise entsprechend den im Dekret festgelegten Fristen. Für dieses Portal wird unter anderem die Aufgabe bestätigt, den Unternehmen und Gemeinden IT-Komponenten Gegenleistungen für das Senden, Empfangen und Verwalten von SUAP-Vorgängen zur Verfügung zu stellen.
Wie in Art. 5 des technischen Anhangs zum Präsidialerlass 160/2010, der am 21. November 2021 veröffentlicht wurde, festgelegt, können die technischen Spezifikationen unter folgendem link abgerufen werden.
Für weitere Einzelheiten siehe Interministerieller Erlass
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