Aufnahme einer Dienstleistungstätigkeit


Aufnahme einer Dienstleistungstätigkeit


Die Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten erfolgt überwiegend in Form eines Unternehmens.

Personen, die sich in Italien niederlassen möchten, um eine Dienstleistungstätigkeit auszuüben, müssen ein Unternehmen gründen und ihre Tätigkeit aufnehmen, wie in den Abschnitten beschrieben: Ein neues Unternehmen gründen und Die Tätigkeit aufnehmen – SUAP.

Alternativ kann ein Unternehmen oder Dienstleister, der rechtmäßig in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union niedergelassen ist, vorübergehende und gelegentliche grenzüberschreitende Tätigkeiten ohne Einschränkungen auf der Grundlage der im Niederlassungsland vorgeschriebenen Anforderungen ausüben.

Eine Eintragung in das Handelsregister ist nicht erforderlich, das heißt, es besteht keine Verpflichtung, eine Zweigniederlassung zu gründen. 

Unabhängig davon, ob die Dienstleistung an einem festen Standort oder in mobiler Form erbracht wird, ist es immer erforderlich, den SUAP der Gemeinde zu kontaktieren, in der die Tätigkeit ausgeübt wird, um Informationen über eventuelle vorbereitende Schritte bei der zuständigen lokalen Behörde zu erhalten.

Für zahlreiche Dienstleistungstätigkeiten ist der Besitz bestimmter beruflicher Qualifikationen unerlässlich.

Um die Liste dieser Tätigkeiten einzusehen und alle Informationen bezüglich des Niederlassungsrechts oder der vorübergehenden Dienstleistungserbringung zu erhalten, lesen Sie bitte den Abschnitt Dienstleistungen, die eine berufliche Qualifikation erfordern.


Letzte Aktualisierung: 21 November 2025

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