HELPDESK
Per assistenza tecnica sui Servizi per L'impresa e la PA centrale
Dal Lunedì al Venerdì dalle 9:00 alle 17:00
assistenza.impresagov@ impresainungiorno.gov.it
Die Dienstleistungen von impresainungiorno, die im Namen der verschiedenen zentralen PPAAs erbracht werden und auch als integrierte Dienstleistungen von impresa.gov.it bekannt sind, können je nach den für sie festgelegten Richtlinien entweder vom Vertreter eines im Handelsregister eingetragenen Unternehmens (der in diesem Fall im Namen des Unternehmens handelt) oder vom Inhaber der digitalen Identität als natürliche Person genutzt werden, der in diesem Fall "in persönlicher Eigenschaft" handelt.
Sowohl im ersten als auch im zweiten Fall kann der Nutzer einer anderen Person eine Vollmacht erteilen (der sogenannte „Unterbevollmächtigte“), der im Namen der delegierenden Partei handeln kann. Die Modalitäten für die Erteilung von Unterbevollmächtigungen sind im Handbuch zur Verwaltung von Benutzerprofilen im Abschnitt „Erteilung einer Unterbevollmächtigung“ beschrieben.
In der folgenden Tabelle sind die Genehmigungsregeln für die Nutzung der wichtigsten Dienste zusammengefasst.
Wenn der Benutzer als Unternehmensvertreter auftritt, muss er zunächst sein Profil konfigurieren (siehe Benutzerhandbuch „Profilkonfiguration“), damit das System die Zuordnung zwischen der Steuernummer des Benutzers (die der digitalen Identität entspricht, mit der er sich authentifiziert hat) und der Steuernummer des Unternehmens vornehmen kann.
Durch diese Zuordnung wird man in die Lage versetzt, Online-Dienste zu nutzen.
Die Anmeldung erfolgt unter der vollen Verantwortung des Anmelders. Um das Unternehmen zu schützen, prüft das System, ob der Anmelder über Vertretungsbefugnisse im Handelsregisterauszug verfügt. Das System kann jedoch den Umfang der Vollmacht nicht überprüfen (die Befugnisse): Die Inanspruchnahme der Dienste und die durchgeführten Vorgänge fallen daher unter die volle Verantwortung des Anmelders.
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