Präsidialerlass 159/2010: Verordnung Agenturen für Unternehmen
Gründung und Akkreditierung von Agenturen für Unternehmen
Auf Anweisung des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung , enthält dieser Abschnitt von Impresainungiorno.gov nützliche Informationen für Agenturen für Unternehmen und insbesondere Einzelheiten zum Akkreditierungsverfahren (gemäß Präsidialerlass Nr. 159 vom 07.09.2010).
Mit dem Ziel, den gegebenenfalls betroffenen Subjekten eine Beurteilung des zu befolgenden Verfahrens und der für die Aktivierung des Akkreditierungsverfahrens für die Agenturen für Unternehmen erforderlichen Voraussetzungen zu ermöglichen, sind ein Faksimile des Antragsformulars für die Akkreditierung Agenturen für Unternehmen und die dazugehörigen erläuternden Unterlagen verfügbar. Zu beachten ist, dass für den Antrag auf Akkreditierung eine Gebühr zu entrichten ist, die im Erlass vom 31. März 2011 festgelegt wurde Festlegung der von den Agenturen für Unternehmen zu entrichtenden Gebühren zur vollständigen "Deckung der Kosten des Akkreditierungsverfahrens gemäß Artikel 3. Absatz 5 des Präsidialerlasses Nr. 159 vom 9.7.2010,", der von Mise im Einvernehmen mit dem MEF erlassen wurde.
Bei der telematischen Einreichung von Akkreditierungsanträgen muss überprüft werden, ob die CNS eingetragen ist und es muss der Zugang zum Telematikverfahren für die Akkreditierung von Agenturen für Unternehmen erfolgen.
Zugang zum Akkreditierungsverfahren für Agenturen für Unternehmen
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