Die erste auf nationaler Ebene eingerichtete vereinfachte Logistikzone (ZLS) ist die ZLS Porto di Venezia - Rodigino (Dekret des Ministerpräsidenten vom 6. Oktober 2022), mit der Venetien ein Instrument zur Wiederbelebung von Hafen- und Industriegebieten für die strategische Entwicklung der gesamten regionalen Wirtschaft erhalten soll.
Derzeit umfasst die ZLS Venedig-Rodigino Gebiete in den folgenden Gemeinden:
Gemeinde Venedig: Porto Marghera, Campalto, Murano, Arsenal, Hafengebiet und Tronchetto;
Gemeinde Chioggia: Hafengebiet;
Polesiner Gemeinden: Bagnolo di Po, Bergantino, Bosaro, Calto, Canaro, Castelmassa, Castelnovo Bariano, Ceneselli, Ficarolo, Fiesso Umbertiano, Gaiba, Melara, Occhiobello, Polesella, Rovigo, Salara, Stienta, Trecenta.
Anhand der Liste der einbezogenen Teilgebiete die unter diesem Link abrufbar ist, kann überprüft werden, ob die Produktionseinheit zum ZLS-Gebiet gehört.
Für das Hafengebiet von Chioggia und die Gemeinden Bagnolo di Po und Fiesso Umbertiano wird die Liste der ganz oder teilweise in die ZLS einbezogenen Parzellen derzeit aktualisiert.
DIE EINHEITLICHE GENEHMIGUNG
Die in Artikel 12 des Dekrets Nr. 40 des Premierministers vom 4. März 2024 genannte einheitliche Genehmigung ist ein Instrument zur Verwaltungsvereinfachung. Das Verfahren der einheitlichen Genehmigung setzt analog zur staatlichen ZLS-Politik die Erteilung von zwei oder mehr Genehmigungen voraus, die für ein Investitionsprojekt in Bezug auf wirtschaftliche Aktivitäten oder die Ansiedlung von Industrie-, Produktions- und Logistikaktivitäten innerhalb der ZLS erforderlich sind.
Die Einleitung eines individuellen Verfahrens obliegt weiterhin dem Einheitsschalter für gewerbliche Tätitgkeiten (SUAP), der für die Anwendung der in Artikel 12 Absatz 4 des Ministerialdekrets Nr. 40 vom 4. März 2024 vorgesehenen Verkürzung der Verfahrensfristen zuständig ist, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die vorgeschlagenen Projekte müssen mit den im strategischen Entwicklungsplan "Hafen von Venedig-Rodigino" festgelegten Parametern übereinstimmen und einer der folgenden Typologien entsprechen:
- Errichtung einer neuen Betriebsstätte - Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte oder ihrer Produktionskapazität; - Umstellung oder Diversifizierung der Produktion eines bestehenden Betriebs. Daraus folgt, dass von der Erteilung der einheitlichen Genehmigung ausgeschlossen sind: - Interventionen, die einer zertifizierten Meldung über die Aufnahme der Tätigkeit (SCIA) oder einer Mitteilung unterliegen;
- individuelle Genehmigungsverfahren, die bei der zuständigen Behörde einzuleiten sind.
PORTALE REGIONALE INFORMATIVO: bluegatevenice.it
VORABMITTEILUNG
Bei Investitionsvorhaben, die einer einheitlichen Genehmigung bedürfen, muss dem entsprechenden Antrag eine vorherige Mitteilung mit einem Geschäftsplan vorausgehen, in dem insbesondere die Merkmale der vorgeschlagenen Vorhaben sowie die relevanten Beschäftigungseffekte dargelegt werden. Hier wird ein Modell vorgeschlagen, das seinen Mindestinhalt zusammenfasst. Bitte beachten Sie, dass die vorherige Mitteilung in keiner Weise die förmliche Einreichung des Antrags und die anschließende Einleitung des Verfahrens ersetzt, sondern lediglich dazu dient, mit der für die Erteilung der einheitlichen Genehmigung zuständigen Behörde in Kontakt zu treten, um die Merkmale der vorgeschlagenen Projekte zu überprüfen. Wenn die mit der Voranmeldung übermittelten Informationen ausreichend sind, gibt die zuständige Stelle an, ob das vom Unternehmen dargestellte Vorhaben unter die einheitliche Genehmigung fällt und ob daher ein förmlicher Antrag über den Digitalen Einheitsschalter ZLS gestellt werden muss.
EINREICHUNG DER VORGÄNGE
Personen, die daran interessiert sind, eine neue Tätigkeit aufzunehmen, die der einheitlichen Genehmigung unterliegt, können ihr Projekt beim Front Office des Einheitsschalters der von der Region festgelegten vereinfachten Logistikzonen einreichen, indem sie die entsprechende Gemeinde auswählen:
Rufen Sie das Front Office des Schalters für die vereinfachten Logistikzonen auf, indem Sie die entsprechende Gemeinde auswählen:
RO - Bagnolo di Po
RO - Bergantino
RO - Bosaro
RO - Calto
RO - Canaro
RO - Castelmassa
RO - Castelnovo Bariano
RO - Ceneselli
RO - Ficarolo
RO - Fiesso Umbertiano
RO - Gaiba
RO - Melara
RO - Occhiobello
RO - Polesella
RO - Rovigo
RO - Salara
RO - Stienta
RO - Trecenta
VE - Chioggia
VE - Venezia
REFERENZEN
Zuständige Behörden
Gemeinde Venedig - Bereich Dienste für Bürger und Unternehmen und Lebensqualität - Dienst SUAP:
Verantwortliche: Stefania Battaggia
PEC: gestionesuap@pec.comune.venezia.it
Anschrift: Viale Ancona n.59, piano terra stanza 3 - 30172 Venezia Mestre
Regione del Veneto - Direzione Industria Artigianato Commercio e Servizi e Internazionalizzazione delle Imprese
Verantwortliche: Adanella Peron
PEC: industriartigianatocommercioservizi@pec.regione.veneto.it
Anschrift: Palazzo Grandi Stazioni, Fondamenta Santa Lucia, Cannaregio 23 - 30121 Venezia
Autorità del Sistema Portuale del Mare Adriatico Settentrionale:
Verantwortlicher: Antonio Revedin
PEC: autoritaportuale.venezia@legalmail.it
Anschrift: Santa Marta, Fabbricato 13 - 30123 Venezia
CONTATTI UFFICIO REGIONALE
Direzione Industria Artigianato Commercio e Servizi e Internazionalizzazione delle Imprese
Matteo Pedron, e-mail: zls@regione.veneto.it tel. 041 2795810
Alex Fedrigo, e-mail: zls@regione.veneto.it tel. 041 2795813
Referenznormen:
DPCM Nr. 40 vom 4. März 2024 "Verordnung zur Einrichtung von vereinfachten Logistikzonen (ZLS) gemäß Artikel 1, Absatz 65, des Gesetzes Nr. 205 vom 27. Dezember 2017"; DPCM Nr. 6. Oktober 2022 "Einrichtung der vereinfachten Logistikzone der Region Venetien Hafen von Venedig - Rodigino" Gesetz Nr. 205 vom 27. Dezember 2017 "Staatshaushalt für das Haushaltsjahr 2018 und Mehrjahreshaushalt für den Dreijahreszeitraum 2018-2020";
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