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Erweiterung der Sonderwirtschaftszone für den Mezzogiorno - Einheitliche SWZ (oder ZES) für Marken und Umbrien

Gemäß dem Gesetz 171/2025 wird der Sonderwirtschaftszone für den Mezzogiorno - Einheitliche SWZ (oder ZES) erweitert: Neben den Regionen Abruzzen, Basilikata, Kalabrien, Kampanien, Molise, Apulien, Sizilien und Sardinien ab dem 20. November 2025 werden nun auch die Regionen Marken und Umbrien einbezogen. Die betroffenen Gemeinden steigen von derzeit 2.500 auf 2.817.

Das S.U.D SWZ-Desk stellt das einzige digitale Instrument dar, über das Unternehmen, die eine Produktionsstätte in einem der Gebiete der SWZ errichten möchten, ihren Antrag auf eine Einheitliche Genehmigung einreichen können.

Für weitere Informationen und den Zugang zum S.U.D SWZ-Desk konsultieren Sie bitte die Seite im Abschnitt Unternehmen und öffentliche Verwaltung – Sonderwirtschaftszone – Einzige SWZ.