Die Europäische Union arbeitet ständig daran, das Recht der Bürgerinnen und Bürger, in allen EU-Ländern frei Handel zu treiben und Geschäfte zu tätigen. Zu diesem Zweck garantiert sie den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Personen in einem einheitlichen Binnenmarkt.
So können Unternehmen mit Sitz in Italien ihre Tätigkeit in der gesamten EU ausüben, indem sie zwischen Niederlassung oder vorübergehender und gelegentlicher grenzüberschreitender Erbringung wählen, ohne auf nennenswerte Hindernisse zu stoßen.
Unternehmer, die außerhalb ihrer Landesgrenzen tätig werden wollen inden im Leitfaden für Unternehmensrechte 2022 nützliche und aktuelle Informationen vor allem über die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
Zur Erleichterung von Geschäften in Europa arbeitet das impresainungiorno.gov.it auchmit der Website Your Europe e und dem EUGO-Netz zusammen und bietet einen direkten Unterstützungsdienst.
Ultimo aggiornamento: 24/10/2023
Help Desk