Domande ricorrenti

D: Ich bin EU-Bürger und habe meine Qualifikation im Vereinigten Königreich vor dem 1. Januar 2021 erworben, aber ich habe noch keine Anerkennung von einer zuständigen Behörde eines EU-Mitgliedstaats erhalten. Welche Regeln gelten für die Anerkennung meiner Qualifikationen?

R: Für Qualifikationen, die vor dem 1. Januar 2021 erworben wurden, gilt die Richtlinie 2005/36/EG. Diese Qualifikationen wurden vom Vereinigten Königreich als Mitgliedstaat (bis zum 31. Januar 2020) oder während des im Austrittsabkommen festgelegten Übergangszeitraums (bis zum 31. Dezember 2020) ausgestellt.
Für EU-Bürger gelten daher Qualifikationen, die vor dem 1. Januar 2021 im Vereinigten Königreich erworben wurden, als EU-Qualifikationen, und es gelten die gleichen Regeln wie für die Anerkennung jeder anderen EU-Qualifikation, ohne zeitliche Begrenzung.

 

Zuletzt geändert 07/06/2023