Domande ricorrenti

D: Welche Formalitäten muss ein französischer Handwerker erfüllen, um vorübergehend in Italien im Bereich der Elektroinstallation tätig zu werden? Ist eine Anerkennung der Berufsqualifikation erforderlich?

R: Die Tätigkeit der Installation von Anlagen in Gebäuden ist ein reglementierter Beruf, der durch das Ministerialdekret Nr. 37 vom 22. Januar 2008 geregelt ist. Die vorübergehende und gelegentliche Erbringung von Dienstleistungen unterliegt dem Verfahren der vorherigen Meldung des Dienstleisters bei der zuständigen Behörde, dem Ministerium für Unternehmen und Made in Italy:

https://www.mimit.gov.it/index.php/it/mercato-e-consumatori/titoli-professionali-esteri/prestazioni-occasionali

Bei gelegentlicher und vorübergehender Erbringung von Dienstleistungen unterliegen die Arbeitnehmer, die diese Tätigkeit in Italien ausüben, weiterhin dem Sozialversicherungssystem des Staates, in dem der Arbeitgeber niedergelassen ist.

Das Unternehmen, das Arbeitnehmer nach Italien entsendet, muss bis Mitternacht des Tages vor Beginn des Entsendungszeitraums eine Vorankündigung der Entsendung auf elektronischem Wege übermitteln:

https://distaccoue.lavoro.gov.it/it-it/Aree-Tematiche/Area-Tematica/id/12/Comunicazione-obbligatoria

Für die Übermittlung der Entsendungsanzeige besuchen Sie bitte die folgende Website:

https://servizi.lavoro.gov.it/Public/login?retUrl=https://servizi.lavoro.gov.it/&App=ServiziHome

 

Zuletzt geändert 31/07/2025