D: Welche Verfahren gibt es, mit denen ein italienisches Unternehmen, das im Großhandel mit Obst und Gemüse tätig ist, eine lokale Niederlassung in Griechenland gründen kann?
R: In Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt hat auch Griechenland seine einheitliche Anlaufstelle (Point of Single Contact) aktiviert, über die Informationen zu den notwendigen Formalitäten für die Ausübung einer Geschäftstätigkeit im Inland eingeholt werden können.
Die einheitliche Anlaufstelle ist unter der folgenden Internetseite erreichbar:
http://www.eu-go.gr/sdportal/index.jsp?lang=EN
Mithilfe der interaktiven Karte ist es möglich, genauere Informationen über die betreffende Tätigkeit zu erhalten und die zuständige Behörde für das Gebiet zu ermitteln, in dem die Zweigniederlassung gegründet werden soll.
Zuletzt geändert: 24/10/2023
Help Desk