Domande frequenti

D: I Haben italienische Kunden Anspruch auf Steuervorteile für Elektroinstallationsarbeiten, die von einem in der Tschechischen Republik ansässigen Unternehmen ausgeführt werden?

R: Grundsätzlich kann ein in einem EU-Mitgliedstaat rechtmäßig niedergelassenes Unternehmen seine Dienstleistungen in anderen Mitgliedstaaten vorübergehend und gelegentlich ohne Einschränkungen erbringen, und zwar auf der Grundlage der Anforderungen der Rechtsordnung, der es angehört, und ohne dass eine Eintragung in das Handelsregister erforderlich ist. Daher kann ein Elektroinstallateur seine Dienstleistungen in einem anderen EU-Mitgliedstaat, z. B. in der Tschechischen Republik, vorübergehend und gelegentlich anbieten, ohne dass eine vorherige Erfüllung erforderlich ist.

Für die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen reglementierter Berufe, für die der Besitz einer Berufsqualifikation erforderlich ist, kann ein Mitgliedstaat jedoch verlangen, dass der Dienstleister, der sich zum ersten Mal aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union in sein Hoheitsgebiet begibt, um dort Dienstleistungen zu erbringen, die zuständige Behörde im Voraus durch eine schriftliche Erklärung informiert (siehe Artikel 7 der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen)

Eine Liste der nach tschechischem Recht reglementierten Berufe finden Sie auf der folgenden Website:
UOK (msmt.cz) (in englischer Sprache) in dem der Beruf des Elektroinstallateurs enthalten ist.

 

Zuletzt geändert: 24/10/2023