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Registerdienst für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) - Einschreibungen und Änderungen
Artikel 14 des Gesetzesdekrets Nr. 151 vom 25. Juli 2005 sieht vor, dass zur Überwachung der Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten und zur Festlegung der Marktanteile, anhand derer die Kosten für die Entsorgung des Systems auf die Hersteller aufgeteilt werden, beim Ministerium für Umwelt und Bodenschutz ein nationales Register der zur Finanzierung von Systemen zur Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten verpflichteten Stellen eingerichtet wurde.
Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten, die den Finanzierungsverpflichtungen des Systems unterliegen, dürfen diese Geräte nur nach Registrierung bei der zuständigen Handelskammer in Verkehr bringen.
Gemäß Artikel 3, Absatz 1, Punkt m) gilt jeder als Hersteller und muss sich registrieren lassen, der:
Kollektive oder gemischte Systeme,
Weitere Informationen finden Sie unter www.registroaee.it (http://www.registroaee.it) und insbesondere in der veröffentlichten Betriebsdokumentation (http://www.registroaee.it/News.aspx)
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