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IES - Wirtschaftliche Informationen des Systems
Aufgrund der jüngsten legislativen Neuerungen hat die AGCOM mit dem Beschluss Nr. 397/13/CONS die Verordnung über die Wirtschaftlichen Informationen des Systems (im Folgenden auch IES) erneuert.
Für dieses Jahr wurde daher die ursprüngliche Frist für die Übermittlung der Mitteilung an die Wirtschaftlichen Informationen des Systems (IES) auf den 15. Juli und damit die endgültige Frist auf den 15. Oktober 2013 verschoben.
Verpflichtet sind Netzbetreiber, Anbieter von audiovisuellen oder Rundfunk-Mediendiensten, Anbieter von damit verbundenen interaktiven Diensten und/oder Zugangskontrolldiensten, Rundfunkveranstalter, Werbekonzessionäre (einschließlich Unternehmen, die Online- und Kinowerbung betreiben) Presseagenturen auf nationaler Ebene (einschließlich der Personen, deren Nachrichten im Abonnement gegen Entgelt, unabhängig von der Art der Übertragung, an mindestens einen Verlag auf nationaler Ebene, der ein Produkt im Sinne des Gesetzes Nr. 62 von 2001) verteilt werden, Verleger von Tageszeitungen, Zeitschriften oder Magazinen, anderen periodischen und jährlichen Veröffentlichungen und anderen Verlagserzeugnissen, auch in elektronischer Form.
So müssen seit diesem Jahr alle Einrichtungen, die direkt oder indirekt Online-Werbung aufnehmen, dem IES jährlich Bericht erstatten.
Subjekte, die im Rahmen vorstehender Verordnung zwar verpflichtet sind, die Erklärung über wirtschaftliche Daten für das System zu übermitteln, deren Gesamteinnahmen, einschließlich öffentlicher Zuschüsse und Vereinbarungen mit öffentlichen Einrichtungen, die sich auf die von der Erklärung über wirtschaftliche Daten für das System erfassten Tätigkeiten beziehen, im Berichtsjahr jedoch null Euro betragen, sind von der Übermittlung befreit.
Jede Mitteilung muss im Einklang mit der Vorlage erfolgen, die auf der Website der Behörde www.agcom.it unter der Rubrik „Erklärung über wirtschaftliche Daten für das System“ abrufbar ist, und an folgende Adresse geschickt werden: ies@cert.agcom.it.
Die Vorlage besteht immer aus einer dynamischen PDF-Datei, die elektronisch nach den Anweisungen des Leitfadens und den spezifischen Anweisungen für jeden Tätigkeitsbereich (Rundfunk-, Verlags-, Internet- und Werbekonzessionäre) ausgefüllt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass nur Vorlagen, die in ihrem dynamischen Originalformat übermittelt werden, als gültig angesehen werden (z. B. werden eingescannte Kopien der Vorlage nicht akzeptiert), da das automatische Erfassungssystem der Vorlage des zertifizierten E-Mail-Postfachs nicht in der Lage ist, andere Formate und/oder andere Anhänge zu erkennen.
Bitte fügen Sie daher in den Anmerkungen die von Ihnen für notwendig erachteten Erläuterungen und Spezifikationen bei, ohne weitere Dateien anzuhängen, die in keinem Fall erfasst werden können, wobei die Sendung nur einer Vorlage pro E-Mail empfehlenswert ist.
Bei der Systemmitteilung handelt es sich um eine jährliche obligatorische Erklärung von im Kommunikationssektor tätigen Einrichtungen, die in den Zuständigkeitsbereich der Behörde fallen (Netzbetreiber, Anbieter von audiovisuellen oder Rundfunk-Mediendiensten, Anbieter von damit verbundenen interaktiven Diensten und/oder Zugangskontrolldiensten, Rundfunkveranstalter, Werbekonzessionäre, nationale Presseagenturen, Herausgeber von Tageszeitungen, Zeitschriften oder Magazinen, anderen periodischen und jährlichen Veröffentlichungen und anderen Verlagserzeugnissen, auch in elektronischem Format) und betrifft die personenbezogenen und wirtschaftlichen Daten über die von den betreffenden Subjekten ausgeübte Tätigkeit.
Die Erfüllung besteht darin, ein elektronisches Formular auszufüllen und es von einer zertifizierten E-Mail-Adresse aus an ies@cert.agcom.it zu senden. Für 2013 müssen die Mitteilungen vom 15. Juli bis zum 15. Oktober versandt werden.
Das Formular und die entsprechenden Anweisungen zum Ausfüllen sowie weitere Informationen zu den Wirtschaftlichen Informationen des Systems finden Sie auf der Website der AGCOM.
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