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assistenza.impresagov@ impresainungiorno.gov.it
Beitrag, den Subjekte, die in den Sektoren elektronische Kommunikation und Mediendienste tätig sind, für das Jahr 2019 an die Behörde zahlen müssen
Die Frist für die Erfüllung der Beitragsverpflichtungen ist der 1. April 2019.
Die Höhe und die Zahlungsmodalitäten des Beitrags, der von Subjekten, die in den Bereichen elektronische Kommunikation und Mediendienste tätig sind, für das Jahr 2019 zu entrichten ist, sowie die entsprechenden Anweisungen sind in den Beschlüssen Nr. 527/18/CONS und Nr. 19/19/CONS festgelegt.
Bis zum 1. April muss jedes Subjekt das telematische Formular „SCM-Beitrag - Jahr 2019“ einreichen. Die wirtschaftlichen Informationen, die für die Festsetzung des von jedem Subjekt geschuldeten Beitrags maßgeblich sind, müssen mit Hilfe derselben IT-Tools übermittelt werden, die für die Mitteilungen im Zusammenhang mit dem Register der Kommunikationsbetreiber verwendet werden.
Insbesondere das telematische Formular „SCM-Beitrag - Jahr 2019“ für die Übermittlung persönlicher und wirtschaftlicher Daten und die Berechnung des Beitrags, der von Unternehmen im Bereich der elektronischen Kommunikation und der Mediendienste geschuldet wird, ist auf dem von der italienischen Union der Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammern verwalteten Portal www.impresainungiorno.gov.it (im Folgenden auch das „Portal“) verfügbar.
Um auf das Portal zugreifen zu können, müssen die Subjekte, die das Formular „SCM-Beitrag - Jahr 2019“ einreichen müssen - natürliche Personen, gesetzliche Vertreter oder deren Bevollmächtigte für das Ausfüllen und die Übermittlung des Formulars - im Besitz der CNS (Nationale Dienstleistungskarte) gemäß Art. 1, Buchst. d) des Gesetzes über die digitale Verwaltung (Gv. D. Nr. 82 vom 7. März 2005) sein.
Weitere Informationen über die CNS und ihre Konfiguration finden Sie im Bereich der Website, der dem Register der Kommunikationsbetreiber gewidmet ist (Bereiche Telematiksystem Roc und Profilkonfiguration) oder indem Sie den Anweisungen der ausstellenden Stelle folgen.
Seit diesem Jahr ist der Zugang zum Portal https://www.impresainungiorno.gov.it/sso/go auch mit SPID, dem Öffentlichen Digitalen, möglich, das Ihnen den Zugang zu allen Online-Diensten der öffentlichen Verwaltung mit einer einzigen digitalen Identität (Benutzername, Passwort und OTP - Einmal-PIN) ermöglicht.
Bitte beachten Sie auch, dass der IBAN-Code des neuen Finanzinstituts der Behörde ab dem 1. Januar 2019 wie folgt lautet: IT 59 S 05424 04297 000000000582 c/o Banca Popolare di Bari. Die Zahlung des Beitrags kann per Überweisung oder PagoPA erfolgen.
Bei Fragen können Sie sich von Montag bis Freitag zwischen 10 und 14 Uhr an den Contact Center der Behörde wenden, und zwar unter der gebührenfreien Rufnummer 800.185060, wenn Sie aus dem Festnetz anrufen, oder unter 081.750750.
Nachdem Sie sich für das Portal authentifiziert haben, können Sie das SCM-Beitragsformular für das Jahr 2019 aufrufen, indem Sie auf www.impresainungiorno.gov.it/sso/go und dann auf Agcom-Dienste klicken.
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