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EUROPÄISCHE UNTERNEHMENS-WALLETS: VORSCHLAG FÜR EINE VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
Der Rat der EU hat seinen Standpunkt zum Vorschlag für eine Verordnung zur Einführung europäischer Unternehmens-Wallets angenommen. Dabei handelt es sich um digitale Instrumente auf der Grundlage von eIDAS2, die darauf abzielen, B2B- und B2G-Interaktionen im Binnenmarkt zu vereinfachen und sicherer zu gestalten. Mit den Wallets können Unternehmen Identitäten überprüfen, vertrauenswürdige Dokumente austauschen, elektronische Signaturen anbringen, Befugnisse delegieren und über sichere digitale Kanäle kommunizieren. Der Standpunkt des Rates bestätigt das Engagement der Mitgliedstaaten, bis 2026 eine endgültige Einigung zu erzielen, und enthält Klarstellungen zur Interoperabilität, zur rechtlichen Gleichwertigkeit, zu Vollmachten, zu den Anforderungen an Anbieter sowie zu den Zeitplänen für die Aufsicht. Die Initiative ist Teil des Fahrplans „Ein Europa, ein Markt“ und zielt darauf ab, den Verwaltungsaufwand zu verringern und ein harmonisiertes digitales Ökosystem zu fördern.
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