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Notizie - Europa

Grenzgänger: 50% Fernarbeit ohne Auswirkungen auf Beiträge und Renten

Seit 1 Januar 2024 gilt auch in Italien die europäische Rahmenvereinbarung für gewöhnliche grenzüberschreitende Telearbeit (Framework Agreement on the application of Article 16 (1) of Regulation (EC) No. 883/2004 in cases of habitual cross-border telework), die vom Arbeitsministerium am 28. Dezember letzten Jahres unterzeichnet wurde.

Die Rahmenvereinbarung sieht vor, dass der Prozentsatz der Zeit, die für Fernarbeit im Wohnsitzland des Arbeitnehmers aufgewendet wird, von 25 auf 50 Prozent erhöht werden kann, wobei die Sozialversicherungsbeiträge weiterhin im Land des Unternehmenssitzes zu entrichten sind.

Die Vereinbarung gilt für Beschäftigte von Unternehmen, die ihren Sitz in einem EU-Mitgliedstaat haben, aber in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind und aus der Ferne arbeiten.