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Informationen und Unterstützung für Unternehmen mit Sitz in Italien, die außerhalb der nationalen Grenzen tätig werden oder Dienstleistungen von einem Anbieter in einem anderen EU-Mitgliedstaat erwerben möchten.
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Informationen und Unterstützung für Unternehmen mit Sitz in anderen EU-Mitgliedstaaten, die in Italien dauerhaft oder vorübergehend Dienstleistungen erbringen möchten.
EINHEITLICHE DIGITALE ERKLÄRUNG: ERÖFFNUNG DES PORTALS FÜR DIE ENTSENDUNG VON ARBEITNEHMERN
Die Europäische Kommission hat die Einrichtung eines einheitlichen digitalen Meldeportals für Unternehmen vorgeschlagen, die Dienstleistungen erbringen und Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden („entsandte Arbeitnehmer“). Der EU-Binnenmarkt umfasst 5 Millionen entsandte Arbeitnehmer. Eines der größten administrativen Hindernisse für Arbeitgeber ist die Verwaltung mehrerer unterschiedlicher Dokumente in jedem Mitgliedstaat.
Die Mitgliedstaaten werden die öffentliche Schnittstelle auf freiwilliger Basis nutzen können, und in den Mitgliedstaaten, die sich dafür entscheiden, wird das neue einheitliche digitale Meldeportal die Verwaltungskosten für Unternehmen, die ihre Arbeitnehmer ins Ausland entsenden, senken. Siehe Informationsblatt Siehe Informationsblatt
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