DPR 159/2010: Verordnung für Unternehmensagenturen
Gründung und Akkreditierung der Unternehmensagenturen
Auf Anweisung des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung, enthält dieser Abschnitt von Impresainungiorno.gov nützliche Informationen für Unternehmensagenturen, insbesondere die Details des Akkreditierungsverfahrens sezione di Impresainungiorno.gov (gemäß DPR Nr. 159 vom 07.09.2010).
Mit dem Ziel, den Interessierten eine Einschätzung des vorgesehenen Verfahrensablaufs und der notwendigen Anforderungen für die Aktivierung des Akkreditierungsverfahrens für Unternehmensagenturen zu ermöglichen, stehen ein Musterformular für den Akkreditierungsantrag sowie die dazugehörige erläuternde Dokumentation zur Verfügung. Es wird darauf hingewiesen, dass der Akkreditierungsantrag einer Gebühr unterliegt, die durch das Dekret vom 31. März 2011 festgelegt wurde: „Festsetzung der Gebühren, die von den Unternehmensagenturen zur vollständigen Deckung der Kosten des Akkreditierungsverfahrens gemäß Artikel 3, Absatz 5, des Präsidialdekrets vom 9. Juli 2010, Nr. 159, zu tragen sind“, erlassen vom Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung in Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Für die elektronische Übermittlung der Akkreditierungsanträge, ist sicherzustellen, dass die CNS eingelegt ist, und anschließend auf das Online-Verfahren zur Akkreditierung der Unternehmensagenturen zuzugreifen.
Zugang zum Akkreditierungsverfahren für Unternehmensagenturen
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