HELPDESK
Per assistenza tecnica sui Servizi per L'impresa e la PA centrale
Dal Lunedì al Venerdì dalle 8:30 alle 18:30
assistenza.pa@impresainungiorno.gov.it
Vereinfachte Landschaftsgenehmigung
Am 6. April 2017 trat der Erlass des Präsidenten der Republik Nr. 31 vom 13. Februar 2017 in Kraft, eine Verordnung über die Festlegung von Eingriffen, die von der Landschaftsgenehmigung ausgenommen sind oder einem vereinfachten Genehmigungsverfahren unterliegen, in der die Eingriffe festgelegt werden, für die eine Landschaftsgenehmigung nicht mehr erforderlich ist, sowie die Fälle, in denen der Zugang zu einem vereinfachten Verfahren ausreicht. Der Erlass wurde im Amtsblatt Nr. 68 vom 22. März 2017 veröffentlicht.
Konsultieren Sie den Text des Erlasses
Help Desk