Was ist die Agentur für Unternehmen?
Die Agenturen für Unternehmen, die per Präsidialerlass 159/2010 (Art. 1, Buchstabe a); Art. 2 Absätze 1 und 3; Art. 3) in das italienische Rechtssystem aufgenommen wurden, sind private Einrichtungen mit Rechtspersönlichkeit, die vom Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung (MISE) akkreditiert wurden und eine doppelte Funktion erfüllen: a. sie bescheinigen das Vorhandensein der rechtlichen Anforderungen und Voraussetzungen für die Ausübung der Geschäftstätigkeit (zur Unterstützung der SUAPs bei der Vorprüfung von Verwaltungsverfahren): b. sie erlassen Bescheinigungen mit Genehmigungswert in Fällen, in denen die jeweiligen Verfahren den Verwaltungsbehörden keinen Ermessensspielraum lassen. Davon unbeschadet bleibt die Befugnis der zuständigen Verwaltungen hinsichtlich der Überprüfung, ob die Anforderungen und Voraussetzungen, die von der Agentur für Unternehmen bescheinigt werden müssen, tatsächlich erfüllt sind. Dies sowohl in Bezug auf die Legitimation des betreffenden Unternehmens zur Ausübung der Tätigkeit als auch zur Unterstützung der Aufsichtstätigkeit, die in die Zuständigkeit des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung in Bezug auf die Arbeit der Agentur fällt (Art. 5 des Präsidialerlasses 159/2010).
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