D: Welches sind die Verfahren für die vorübergehende und gelegentliche Ausübung des Ingenieurberufs in Italien? Ist eine Anerkennung der Berufsqualifikation erforderlich? An wen muss man sich wenden?
R: Für die Anerkennung der Berufsqualifikation eines Ingenieurs ist das Justizministerium zuständig.
TAlle Formalitäten, die für die Ausübung der Tätigkeit eines Ingenieurs in Italien auf einer freien grenzüberschreitenden Basis, d.h. auf einer vorübergehenden und gelegentlichen Basis, erforderlich sind, einschließlich der Verwaltungskosten, des Zeitplans des Verfahrens und der Verfahren zur Einreichung der vorgeschriebenen Unterlagen, werden auf der folgenden Webseite analytisch beschrieben:
https://www.giustizia.it/giustizia/it/mg_3_d.page?tab=d&contentId=USC324165
Ultima modifica 22/02/2023