Domande ricorrenti

D: Ich arbeite als Reiseleiter in Deutschland. Kann ich in Italien vorübergehend und gelegentlich arbeiten?

R: In Italien ist die Tätigkeit des Fremdenführers ein reglementierter Beruf, der den Besitz einer bestimmten beruflichen Qualifikation voraussetzt. Die Tätigkeit kann als vorübergehende und gelegentliche Erbringung von Dienstleistungen im Sinne der Richtlinie 2005/36/EG von Berufsangehörigen ausgeübt werden, die dieselbe Tätigkeit in dem Mitgliedstaat, in dem sie niedergelassen sind, rechtmäßig ausüben dürfen und die über die vorgeschriebene Berufsqualifikation verfügen oder die Tätigkeit in den letzten zehn Jahren mindestens ein Jahr lang ausgeübt haben,
Bei gelegentlicher und vorübergehender Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit einem reglementierten Beruf verlangt Italien, dass der Dienstleister, der sich zum ersten Mal aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union in das italienische Hoheitsgebiet begibt, um dort Dienstleistungen zu erbringen, die zuständige italienische Behörde im Voraus durch eine schriftliche Erklärung unterrichtet, die Angaben zum Versicherungsschutz oder zu ähnlichen Mitteln der persönlichen oder kollektiven Absicherung der beruflichen Haftung enthält. Diese Erklärung wird jährlich erneuert (siehe Artikel 10 des Gesetzesdekrets Nr. 206 vom 9. November 2007 zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen).

Bei der erstmaligen Erbringung von Dienstleistungen oder im Falle einer objektiven Änderung der Situation, die durch Unterlagen belegt wird, sind der Meldung folgende Unterlagen beizufügen
- ein Nachweis über die Staatsangehörigkeit des Dienstleisters
- eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass der Inhaber rechtmäßig in einem Mitgliedstaat zur Ausübung der betreffenden Tätigkeiten niedergelassen ist und dass ihm die Ausübung dieser Tätigkeiten zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung nicht, auch nicht vorübergehend, untersagt ist
- Nachweis der Berufsqualifikationen,
- In den Fällen, in denen der Beruf im Niederlassungsmitgliedstaat nicht reglementiert ist, ein Nachweis gleich welcher Art darüber, dass der Dienstleister die betreffende Tätigkeit während der letzten zehn Jahre mindestens ein Jahr lang ausgeübt hat.

Die Voranmeldung muss der zuständigen Behörde vor Beginn des Dienstes vorgelegt werden:

https://www.ministeroturismo.gov.it/professioni-turistiche/guida-turistica/

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Servizi che richiedono una qualifica professionale.

 

Zuletzt geändert 22/02/2023