"Eine Berufsqualifikation“ ist eine Qualifikation, die es erlaubt, eine bestimmte Tätigkeit in dem Staat auszuüben, in dem sie verliehen wurde.
Um einen reglementierten Beruf in Italien dauerhaft ausüben zu können und in den Genuss des "Niederlassungsrechts“ zu kommen, ist es erforderlich, im Voraus bei der zuständigen Behörde die Anerkennung der entsprechenden Berufsqualifikation zu beantragen.
Dienstleister, die rechtmäßig eine Tätigkeit in einem der Länder der Europäischen Union ausüben, können dieselbe berufliche Tätigkeit in Italien vorübergehend und gelegentlich als grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen ausüben. Wenn der Dienstleister von in Italien regulierten Dienstleistungen zum ersten Mal aus dem Staat, in dem er ordnungsgemäß niedergelassen ist, umzieht, muss er die zuständige italienische Behörde mit einer vorherigen Erklärung darüber informieren.
Das Verzeichnis der reglementierten Berufe in Italien mit Angabe der zuständigen Behörden enthält alle Anweisungen für die Anerkennung von Qualifikationen oder die Einreichung einer Vorabmeldung.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Italienischen Zentrums für berufliche Qualifikationen.
Für weitere Informationen:
Referenznormen
Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen
Legislativdekret vom 6. November 2007, Nr. 206 – Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen sowie der Richtlinie 2006/100/EG zur Anpassung bestimmter Richtlinien über die Freizügigkeit der Personen im Zuge des Beitritts von Bulgarien und Rumänien
Legislativdekret vom 28. Januar 2016, Nr. 15 - Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mittels des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“).