Detaillierte Dokumente zu den technischen Spezifikationen, die für die Kommunikation und den Datenaustausch zwischen den am elektronischen Verfahren für Unternehmen beteiligten Akteuren genehmigt wurden.
Definition des SUAP-Verfahrens und der SCIA in ComUnica
Die Dokumente zu dieser technischen Spezifikation liegen in definitiver Form vor.
Die SCIA ist die „zertifizierte Meldung des Tätigkeitsbeginns“ (Segnalazione certificata di inizio attività), die durch das Gesetz Nr. 122 vom 30. Juli 2010, mit dem das Gesetzesdekret Nr. 78 vom 31. Mai 2010 mit Änderungen in Gesetz umgewandelt wurde, eingeführt wurde. Das Dokument zielt darauf ab, die technischen und Format-Spezifikationen der sogenannten „SCIA in ComUnica“ (SCIA in der Einzigen Mitteilung) bereitzustellen, wie in Artikel 5 Absatz 2 des Präsidialdekrets (DPR) 160/2010 vorgesehen, der besagt: „Die SCIA wird in den Fällen, in denen sie gleichzeitig mit der einzigen Mitteilung erfolgt, beim Handelsregister eingereicht, das sie unverzüglich an das SUAP weiterleitet, welches die Empfangsbestätigung ausstellt......“. Die im Dokument enthaltenen Spezifikationen basieren auf den Regeln, die in Artikel 9 des technischen Anhangs zum DPR 160/2010 festgelegt sind.
Die Spezifikation erstreckt sich im Allgemeinen auf alle Arten von SUAP-Verfahren (automatisiertes Verfahren und ordentliches Verfahren).
ACHTUNG!
Ab dem 18. Oktober 2012 werden die neuen SRL-Rechtsformen (Società a Responsabilità Limitata – Gesellschaft mit beschränkter Haftung) verfügbar sein:
RS = SOCIETA' A RESPONSABILITA' LIMITATA SEMPLIFICATA (Vereinfachte Gesellschaft mit beschränkter Haftung) RR = SOCIETA' A RESPONSABILITA' LIMITATA A CAPITALE RIDOTTO (Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit reduziertem Kapital)
Diese werden in das XML zur Definition des SUAP-Verfahrens (pratica_suap-1.0.1.xsd) übernommen.
Die Änderung des XSD-SCHEMAS ist mit der Struktur der früheren Versionen kompatibel, abgesehen von den neuen Werten.
Ab dem 18. Dezember 2014 sind die folgenden Änderungen am Deskriptor des SUAP-Verfahrens verfügbar:
1) Einfügung der Möglichkeit, dass europäische Unternehmen ohne Steuernummer und ohne Eintragung im Handelsregister Verfahren einreichen können, zugunsten grenzüberschreitender Akteure. 2) Einfügung der Möglichkeit, dass der Bevollmächtigte (procuratore) und der gesetzliche Vertreter keine italienische Steuernummer besitzen müssen, zugunsten ausländischer Akteure ohne feste Tätigkeit in Italien. 3) Einfügung der Möglichkeit, Dokumente und Erfüllungen zu klassifizieren, um die automatische Verwaltung der Verfahren durch die SUAPs und die beteiligten Stellen zu erleichtern. 4) Einfügung der Möglichkeit, das Vollmachtsdokument neben dem PDF-Format auch im JPEG-Format anzuhängen.
5) Einfügung der Möglichkeit, Verfahren in Bezug auf natürliche Personen einzureichen, um die zukünftige Verwaltung bestimmter Arten von Anträgen durch Privatpersonen seitens der SUAPs zu ermöglichen.
Anhänge:
Help Desk