HELPDESK
Per assistenza tecnica sui Servizi per L'impresa e la PA centrale
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assistenza.impresagov@ impresainungiorno.gov.it
Dies ist das Portal des Departements für Information und Verlagswesen beim Präsidium des Ministerrats, das im Rahmen der Umsetzung von Fördermaßnahmen für die Verlagsbranche bereitgestellt wird. Über das Portal können Anträge auf Zugang zu den Fördermaßnahmen des Departements eingereicht werden.
Während des Antragszeitraums kann man sich über SPID, CIE oder CNS im Portal anmelden, den Antrag über ein geführtes Verfahren ausfüllen und anschließend an das Departement übermitteln.
Der Zugang zum Portal erfolgt über die Schaltfläche „Accesso“ oder über folgenden Link https://pa.impresainungiorno.gov.it/die/
ACCEDI
Einmalige Prämie für Kioske 2023
Mit dem Haushaltsgesetz 2022 wurde im Haushalt des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen ein „Außerordentlicher Fonds für Unterstützungsmaßnahmen für das Verlagswesen“ eingerichtet, der anschließend in den autonomen Haushalt der Präsidentschaft des Ministerrats übertragen wird und für das Jahr 2023 mit 140 Mio. EUR ausgestattet ist. Diese Mittel wurden durch den Erlass des Premierministers vom 10. August 2023 zugewiesen, der im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, dem Minister für wirtschaftliche Entwicklung und dem Minister für Wirtschaft und Finanzen erlassen wurde.
Artikel 2 Absatz 1 des oben genannten Ministerialerlasses sah als Unterstützungsmaßnahme für Zeitungskioske einen einmaligen, pauschalen Beitrag von bis zu 2.000 EUR innerhalb der Obergrenze von 4 Mio. EUR vor, die eine Ausgabenobergrenze darstellt, in Übereinstimmung mit der geltenden EU-De-minimis-Verordnung. Der Zuschuss wird auf 3.000 EUR für exklusive Verkaufsstellen in den Binnengebieten erhöht, die in der Karte der Binnengebiete 2020 aufgeführt sind, die für den Programmzyklus 2021-2027 gültig ist und vom Interministeriellen Ausschuss für Wirtschaftsplanung und nachhaltige Entwicklung (CIPESS) aktualisiert wurde. Es sei darauf hingewiesen, dass es sich bei den "Binnengebieten" um "kleinere Zentren" handelt, die oft nur von geringer Größe sind und den Bewohnern in vielen Fällen nur eine begrenzte Erreichbarkeit der wichtigsten Dienstleistungen garantieren können; insbesondere die Gemeinden, die in der oben genannten Karte als "mittelgroß", "peripher" und "ultraperipher" eingestuft sind (siehe die Buchstaben "D" bis "F" in den Spalten mit der Bezeichnung "COD_AI_2020" und "DES_AI_2020" in der Karte), repräsentieren die Gesamtheit der Binnengebiete in unserem Land.
Der Erlass des Verantwortlichen der Abteilung für Information und Verlagswesen vom 28. November 2023 legte in Artikel 1 die Modalitäten für die Nutzung dieser Fazilität fest.
Die Subvention soll die Durchführung von Hauszustellungsprojekten für Tageszeitungen und Zeitschriften, die Sonntagsöffnung, die Belieferung benachbarter Unternehmen mit Publikationen und die Einrichtung zusätzlicher Verkaufsstellen fördern und wird Unternehmen gewährt, die ausschließlich Zeitungen und Zeitschriften verkaufen:
Der Beitrag ist ein Pauschalbetrag und wird dem Unternehmen unabhängig von der Anzahl der Verkaufsstellen gewährt. Wenn es also mehr als eine Verkaufsstelle gibt, sollte nur eine angegeben werden; wenn diese Verkaufsstelle in einer Gemeinde liegt, die zu den Binnengebieten gemäß der Karte der Binnengebiete 2020 gehört, wird der erhöhte Beitrag von 3.000 EUR (anstelle von 2.000 EUR) anerkannt.
Der Beitrag trägt zur Einkommensbildung bei und wird daher nach Abzug der Quellensteuer gezahlt.
Personen, die den Zuschuss für das Jahr 2023 in Anspruch nehmen möchten, können zwischen dem 8. Februar um 10 Uhr und dem 8. März 2024 um 17 Uhr einen Antrag beim Ministerium einreichen.
Pro antragstellendes Unternehmen ist nur ein Antrag zulässig. Der Antrag muss vom gesetzlichen Vertreter des antragstellenden Unternehmens ausschließlich mit einer CAdES-Signatur digital unterzeichnet werden. Im Falle eines Fehlers ist es möglich, solange der Schalter geöffnet ist, einen neuen Antrag einzureichen, der den vorherigen Antrag löscht.
Für die Antragsverfahren, die Inhalte und die für die Einreichung des Antrags auf Zugang zu den Leistungen erforderlichen Unterlagen gilt der oben genannte Erlass des Verantwortlichen der Abteilung Information und das Verlagswesen vom 28. November 2023.
Weitere Einzelheiten zu dieser Maßnahme finden Sie auf der entsprechenden Seite der Website des Ministeriums für Information und das Verlagswesen.
Laden Sie das Benutzerhandbuch (aktualisiert am 06.02.2024) herunter, das beim Ausfüllen des Antrags nützlich ist.
Wenn Sie technische Unterstützung beim Zugang zum Portal oder beim Ausfüllen des Antrags benötigen, wenden Sie sich bitte von Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr an den Helpdesk unter 06 0664892717.
Fragen oder Anträge auf Klärung können ausschließlich per normaler E-Mail an die folgende spezielle Mailbox gerichtet werden: credito.edicole@governo.it.
Help Desk
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