Servizi erogati per il Ministero dell'Ambiente e della Sicurezza Energetica

Dienst für den Beitritt zum CONAI - Einschreibungen und Änderungen

CONAI ist ein privates, nicht gewinnorientiertes Konsortium, das durch das Gesetzesdekret 22/1997, jetzt Gesetzesdekret 152/2006 in seiner jeweils geltenden Fassung in Umsetzung der einschlägigen europäischen Rechtsvorschriften gegründet wurde. Es setzt sich aus Herstellern und Nutzern von Verpackungen zusammen, um ein integriertes Managementsystem auf der Grundlage der Verwertung und dem Recycling von Verpackungsabfällen umzusetzen. Das CONAI-System ist in die Aktivitäten von sechs Lieferkettenkonsortien integriert, deren Mitglieder Hersteller und Importeure von Verpackungen und/oder Rohstoffen für die Herstellung von Verpackungen sind (Stahl, Aluminium, Papier, Holz, Kunststoff und Glas). 

Hersteller sind definiert als: Hersteller und Importeure von Rohstoffen für Verpackungen, Hersteller-Verarbeiter und Importeure von Halbfertigprodukten für Verpackungen, Hersteller von leeren Verpackungen, Importeure-Einzelhändler von leeren Verpackungen. 

Verwender sind definiert als: Abnehmer-Abfüller von leeren Verpackungen, Importeure von „Vollverpackungen“ (d. h. von verpackten Waren), Selbsthersteller (die Verpackungen für ihre eigenen Waren herstellen/reparieren), Vollverpackungshändler (Abnehmer-Einzelhändler von verpackten Waren) und Händler von leeren Verpackungen (die solche Verpackungen in Italien kaufen und ohne weitere Verarbeitung weiterverkaufen). 

Um Mitglied zu werden, füllen Sie bitte das Anmeldeformular aus und senden Sie es zusammen mit dem Zahlungsbeleg für die Teilnahmegebühr ein.

 
Die Mitgliedschaft im CONAI ist mit der Zahlung eines Beitrags verbunden, der aus einem Festbetrag von 5,16 Euro besteht, zu dem ein variabler Betrag nur für Unternehmen hinzukommt, die in dem der Mitgliedschaft vorausgegangenen Geschäftsjahr einen Gesamtumsatz von über 500.000,00 Euro erzielt haben. Der CONAI-Mitgliedsbeitrag ist nur einmalig zu entrichten und kann später nach Ermessen des Mitglieds angepasst werden. Außer der Mitgliedschaft ermöglicht der Online-Dienst den Mitgliedern des Konsortiums, nachträgliche Änderungen ihrer persönlichen Daten (nach dem Beitritt) bis hin zum Austritt mitzuteilen. 

Die Mitgliedschaft im CONAI kann auch über einen Dritten erfolgen, sofern dieser über eine von der Konsortialgesellschaft ausgestellte Vollmacht verfügt.

 

Neuigkeiten

Nach den Änderungen der CONAI-Verordnung, die von der Versammlung am 9. Mai 2019 genehmigt wurden:

  • Landwirtschaftliche Unternehmen (ohne Umsatzbeschränkungen);
  • Andere Unternehmen, die Verpackungen herstellen oder verwenden und deren Gesamteinnahmen aus Verkäufen und Dienstleistungen im letzten Geschäftsjahr, das zum Zeitpunkt des Beitritts abgeschlossen wurde, den jährlichen Betrag von 500.000 Euro nicht überschritten haben, können alternativ zu den oben genannten Modalitäten über den Branchenverband, dem sie angehören, beitreten, gemäß Art. 2, Absatz 7 ff. der genannten Verordnung, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen von Art. 5, Absatz 5 der Satzung.

Für weitere Informationen verweisen wir auf die Website www.conai.org und insbesondere auf den Bereich Unternehmen/Wer beitritt (http://www.conai.org/imprese/chi-aderisce/) und die entsprechenden Unterabschnitte („Beitritt und allgemeine Bedingungen“ und „Änderungen der persönlichen Daten“).