Steuergutschrift für den Kauf von Papier
Artikel 1, Absatz 319 des Gesetzes Nr. 213 vom 30. Dezember 2023 über den „Staatshaushalt für das Haushaltsjahr 2024 und den Mehrjahreshaushalt für den Dreijahreszeitraum 2024-2026“ sieht vor, dass die Steuergutschrift zugunsten von Unternehmen, die Zeitungen und Zeitschriften herausgeben, gemäß Artikel 188 des Gesetzesdekrets Nr. 34 vom 19. Mai 2020, umgewandelt mit Änderungen durch das Gesetz Nr. 77 vom 17. Juli 2020, auch für die Jahre 2024 und 2025 anerkannt wird, und zwar in Höhe von 30 Prozent der Ausgaben für den Kauf des Papiers, das für den Druck der in den Jahren 2023 bzw. 2024 veröffentlichten Titel verwendet wird, und bis zu einer Obergrenze von jeweils 60 Millionen Euro für die Jahre 2024 und 2025, was eine Ausgabenobergrenze darstellt. Auch in diesem Fall gelten die Bestimmungen des vorgenannten Artikels 188 des Gesetzesdekrets Nr. 34 vom 19. Mai 2020 und die darin ausdrücklich erwähnten Vorschriften.
Die Erleichterungsmaßnahme wurde bei der Europäischen Kommission angemeldet, die mit ihrer positiven Entscheidung C(2024) 4652 final vom 4. Juli 2024, veröffentlicht im Europäischen Amtsblatt am 14. August 2024, über die Vereinbarkeit der Maßnahme mit den europäischen Verordnungen über staatliche Beihilfen entschied und ihre Anwendung für die Jahre 2024-2025 genehmigte.
Das Rundschreiben Nr. 2 des Verantwortlichen der Abteilung für die Information und das Verlagswesen vom 10. September 2024 regelt die Durchführungsmodalitäten der Steuergutschrift für die Jahre 2024 und 2025.
Die Steuergutschrift ist für Unternehmen bestimmt, die Tageszeitungen und Zeitschriften herausgeben.
Die Erleichterung ist alternativ und kann in Bezug auf dieselben Ausgaben nicht mit anderen Erleichterungen kombiniert werden, die in staatlichen, regionalen oder europäischen Rechtsvorschriften vorgesehen sind, sowie mit den direkten Beiträgen, die in der Gesetzesverordnung Nr. 70 vom 15. Mai 2017 vorgesehen sind.
Die folgenden Unternehmen können die Vergünstigung in Anspruch nehmen:
Jahr 2025: Verlage, die die Vergünstigung in Anspruch nehmen möchten, können vom 1. Oktober 2025 (10 Uhr) bis zum 31. Oktober 2025 (17 Uhr) einen Antrag beim Ministerium stellen.
Weitere Informationen zu dieser Maßnahme finden Sie auf der entsprechenden Seite der Website des Ministeriums für Information und das Verlagswesen.
Bei Fragen zur Steuergutschrift senden Sie bitte eine Nachricht von Ihrer normalen Mailbox an credito.carta@governo.it
Laden Sie das Benutzerhandbuch (aktualisiert am 15.11.2024) herunter, das Ihnen beim Ausfüllen des Antrags hilft.
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