PSC

Ihr Unternehmen in Europa


Informationen und Unterstützung für Unternehmen mit Sitz in Italien, die außerhalb der nationalen Grenzen tätig werden oder Dienstleistungen von einem Anbieter in einem anderen EU-Mitgliedstaat erwerben möchten.

MEHR ERFAHREN

Doing business in Italy (PSC Italy)


Informationen und Unterstützung für Unternehmen mit Sitz in anderen EU-Mitgliedstaaten, die in Italien dauerhaft oder vorübergehend Dienstleistungen erbringen möchten.

MEHR ERFAHREN

Notizie - Europa

DAS GRENZÜBERSCHREITENDE REGIME: NEUIGKEITEN FÜR UMSATZSTEUERPFLICHTIGE

Kleine und mittlere Unternehmen, die ab dem 1. Januar 2025 in einem EU-Land tätig sind, können sich auf ein neues, vereinfachtes Mehrwertsteuersystem einstellen.
In diesem Fall sind die betreffenden Personen, die sich an die Sonderregelung halten, in den Ländern, in denen sie tätig sind, stets von der Mehrwertsteuer befreit, so wie auch die dort ansässigen Unternehmen befreit sind.
Diese so genannte „grenzüberschreitende“ Regelung zielt insbesondere darauf ab, eine offensichtliche Ungleichbehandlung zwischen Unternehmen, die in einem Mitgliedstaat ansässig sind, und kleinen europäischen Unternehmen, die dort nicht ansässig sind, zu beseitigen.
Nicht ansässige Unternehmen, die sich für die Teilnahme an der europäischen Sonderregelung entscheiden, können von der Steuerbefreiung für EU-Mehrwertsteuerumsätze profitieren, was zu einer Verringerung des damit verbundenen Verwaltungsaufwands führt.
Darüber hinaus genügt für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung eine einmalige Registrierung im Land der Niederlassung, das eine einzige „EX“-Identifikationsnummer vergibt, die in allen Mitgliedstaaten verwendet wird, in denen das Unternehmen die Mehrwertsteuerbefreiung in Anspruch nimmt.
Sehen Sie sich das neue Portal an:

MwSt-Vorschriften für kleine Unternehmen - KMU-Regelung - Europäische Kommission