PSC

Ihr Unternehmen in Europa


Informationen und Unterstützung für Unternehmen mit Sitz in Italien, die außerhalb der nationalen Grenzen tätig werden oder Dienstleistungen von einem Anbieter in einem anderen EU-Mitgliedstaat erwerben möchten.

MEHR ERFAHREN

Doing business in Italy (PSC Italy)


Informationen und Unterstützung für Unternehmen mit Sitz in anderen EU-Mitgliedstaaten, die in Italien dauerhaft oder vorübergehend Dienstleistungen erbringen möchten.

MEHR ERFAHREN

Notizie - Europa

IN SMART WORKING FÜR NICHT-ITALIENISCHE UNTERNEHMEN: STEUERREGELN

Die Besteuerung von Smart Working - Arbeitnehmern ist im Rundschreiben 25/2023 der Steuerbehörde mit dem Titel "Steuerliche Profile der Fernarbeit (sog. Smart Working) und Steuervorschriften für Grenzgänger. Durch das Gesetz Nr. 83 vom 13. Juni 2023 eingeführte Neuerungen" ausführlich beschrieben.

Die Kriterien für den steuerlichen Wohnsitz natürlicher Personen bleiben die von Artikel 2 des TUIR (Gesetz zur Konsolidierung der Einkommenssteuer, genehmigt durch Präsidialerlass Nr. 917 vom 22. Dezember 1986) und ändern sich nicht für diejenigen, die im Smart Working arbeiten.

In Italien ansässige Personen sind natürliche Personen, die während des überwiegenden Teils des Steuerzeitraums (183 Tage im Jahr oder 184 Tage im Falle eines Schaltjahres) entweder:

 

  • in den Registern der ansässigen Bevölkerung eingetragen sind;
  • auf dem Gebiet des italienischen Staates domiziliert sind, d.h. dem Hauptsitz der Geschäftstätigkeit, der wirtschaftlichen Interessen und der persönlichen Beziehungen, wie sie sich aus den vermuteten Elementen ableiten lässt;
  • ihren Wohnsitz im Hoheitsgebiet des italienischen Staates haben.

Artikel 15 des OECD-Musterabkommens, der im Wesentlichen in die von Italien ausgehandelten Abkommen übernommen wurde, sieht in Absatz 1 die ausschließliche Besteuerung von Arbeitseinkommen im Wohnsitzstaat des Steuerpflichtigen vor.

Siehe das Rundschreiben 25/2023.