Neuer nationaler Einheitstarif für Verfahren im Gesundheitswesen (Gv.D. 32/2021)
In der Nationalen Tabelle, die vom Gesundheitsministerium in Anwendung der Bestimmungen des Gv.D. 32/2021 erstellt wurde, sind die Gebührenordnung und die Zahlungsmodalitäten festgelegt, die ab dem 1. Januar 2022 auf NATIONALER Ebene für die inhärenten Registrierungs- und Anerkennungsverfahren im Gesundheitswesen in Kraft getreten sind: - Lebensmittel (Gesundheitsmeldung/Lebensmittelverarbeitung) - Verordnung (EG) 852/2004, - Produktionsstätten, die Lebensmittel tierischen Ursprungs behandeln - Verordnung (EG) 853/2004, - tierische Nebenprodukte - Verordnung (EG) 1069/2009, - Futtermittel - Verordnung 183/2005 für weitere Einzelheiten siehe Anhang 2, Abschnitt 8 des Gv.D. 32/2021.
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