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Neuer nationaler Einheitstarif für Verfahren im Gesundheitswesen (Gv.D. 32/2021)

In der Nationalen Tabelle, die vom Gesundheitsministerium in Anwendung der Bestimmungen des Gv.D. 32/2021 erstellt wurde, sind die Gebührenordnung und die Zahlungsmodalitäten festgelegt, die ab dem 1. Januar 2022 auf NATIONALER  Ebene für die inhärenten Registrierungs- und Anerkennungsverfahren im Gesundheitswesen in Kraft getreten sind:
 - Lebensmittel (Gesundheitsmeldung/Lebensmittelverarbeitung) - Verordnung (EG) 852/2004,
 - Produktionsstätten, die Lebensmittel tierischen Ursprungs behandeln  - Verordnung (EG) 853/2004,
 - tierische Nebenprodukte - Verordnung (EG) 1069/2009,
 - Futtermittel - Verordnung 183/2005
 für weitere Einzelheiten siehe Anhang 2, Abschnitt 8 des Gv.D. 32/2021.