Einrichtung der Sonderwirtschaftszone für Süditalien
Mit dem Gesetzesdekret Nr. 124/2023 wird ab dem 1. Januar 2024 die Sonderwirtschaftszone für Süditalien - „ZES Unica“ - eingerichtet, die die Gebiete der Regionen Abruzzen, Basilicata, Kalabrien, Kampanien, Molise, Apulien, Sizilien und Sardinien umfasst und die derzeitigen, in acht verschiedene Verwaltungsstrukturen unterteilten Sonderwirtschaftszonen ersetzt.
Ziel der Einrichtung einer einzigen Sonderwirtschaftszone ZES UNICA ist es, die Wettbewerbsfähigkeit Süditaliens mit seinem bereits bedeutenden Produktiongefüge, das ein Potenzial darstellt, das in seinen vielfältigen sektoriellen und territorialen Verflechtungen genutzt werden kann, auf internationaler Ebene zu maximieren, wobei allen Gebieten Süditaliens und allen Unternehmen, die bereits in Süditalien ansässig sind oder sich dort niederlassen möchten, gleiche Entwicklungschancen eingeräumt werden. Um die unmittelbare und einfache Erkennbarkeit der ZES unica und die den Unternehmen gewährten Steuervorteile zu begünstigen, wird außerdem das Webportal der ZES unica und der digitale Einheitsschalter für die Abwicklung von Verwaltungsvorgängen mit der Bezeichnung „S.U.D. ZES“ eingerichtet, in den die bereits im aktuellen System aktivierten digitalen Einheitsschalter übernommen werden.
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