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Neugestaltung des Abschnitts "anagrafische Daten" ab dem 12. April 2021

Es wurde eine neue Version des Front Office vorbereitet, die eine wichtige Aktualisierung des Bereichs "ANAGRAFISCHE DATEN" enthält.
Durch die Überarbeitung der Erklärung soll das Ausfüllen erleichtert werden, insbesondere in Bezug auf die Geburts- und Wohngemeinde der Person und den Sitz der Gesellschaft.
Die Inhalte bleiben in jedem Fall die, die in dem im Amtsblatt (Gazzetta Ufficiale) Nr. 128 vom 5. Juni 2017 veröffentlichten Fassung vorgesehen sind.
www.gazzettaufficiale.it/eli/gu/2017/06/05/128/so/26/sg/pdf.



ACHTUNG: neue Anmeldeverfahren für die Enreichung der Anträge

Wir weisen darauf hin, dass sich neue Nutzer in Anwendung der Bestimmungen des Gesetzesdekrets Nr. 76/2020 (Vereinfachungsdekret) ab dem 28. Februar 2021 ausschließlich über SPID (Sistema Pubblico di Identità Digitale), CIE (Carta di Identità Elettronica) oder CNS (Carta Nazionale dei Servizi) anmelden können.

Nutzer, die sich bereits registriert haben, können bis zum 30. September 2021 weiterhin mit ihren Anmeldedaten ( Benutzername und Passwort) zugreifen; ab diesem Datum ist der Zugang ausschließlich über SPID, CIE oder CNS möglich.



Aussetzung von Fristen in Verwaltungsverfahren und Wirkungen auslaufender Verwaltungsakte (DL 18 del 17.03.2020 Art. 103, geändert durch DL 23 del 8.04.2020 Art. 37)

1. Bei der Berechnung der gesetzlichen Fristen, die am 23. Februar 2020 behängen oder nach diesem Datum eingeleitet werden, wird der Zeitraum zwischen diesem Datum und dem 15. Mai 2020 nicht berücksichtigt, wenn es sich um die Durchführung eines Verwaltungsverfahrens auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen handelt.
Die öffentlichen Verwaltungen treffen alle organisatorischen Maßnahmen, die geeignet sind, in jedem Fall eine angemessene Dauer und einen zügigen Abschluss der Verfahren zu gewährleisten, wobei den als dringlich anzusehenden Verfahren Vorrang eingeräumt wird, auch auf der Grundlage begründeter Anträge der Beteiligten.
des Stillschweigens werden verlängert oder um die entsprechende Zeit verschoben.



Neues Layout ab dem 10. März 2020

Für eine noch intuitivere Nutzung wurde das Portal impresainungiorno.gov.it, in dem die SUAP-Verfahren abgewickelt werden, komplett überarbeitet.
Der Inhalt, die Kontrollen und die Arbeitsabläufe für die Einreichung von Meldungen bleiben jedoch unverändert.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass bei Problemen mit der Bedienung des Schalters der Assistenzdienst zur Verfügung steht.
zur Verfügung steht.

Für weitere Informationen sehen Sie sich bitte das Informationsvideo an



"Neue einheitliche Formulare" ab 22. Juli 2019

Die einheitlichen Formulare, die von der Einheitskonferenz am 17. April 2019 verabschiedet wurden, sind im Portal impresainungiorno veröffentlicht worden.

ie genehmigten Formulare betreffen:
-Verwaltung von Speisen und Getränken innerhalb von Verbänden und Vereinen, die Mitglied von nationalen Körperschaften oder Organisationen mit wohltätigen Zwecken sind und die keinen kommerziellen Charakter haben.
-Die Bereitstellung von Speisen und Getränken in Verbänden und Vereinen, die nicht Mitglied einer nationalen Einrichtung oder einer gemeinnützigen Organisation sind und die in geschützten Gebieten keinen kommerziellen Charakter haben.
- Hotelunterkunft.
- Beherbergungsbetriebe im Freien.

Der vollständige Text des Abkommens kann unter folgender Adresse eingesehen werden: Vereinbarung C.U. vom 17/04/2019



"Neue Version der Authentifizierung zum Portal" ab dem 9. Juli 2019

Eine neue Version der Authentifizierung zum Portal www.impresainungiorno.gov.it ist verfügbar.
In der neuen Version wurde das grafische Erscheinungsbild der Anmeldeseite überarbeitet und der erste Zugang mit SPID- oder Telemaco-Benutzern vereinfacht.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Benutzerhandbuch.



"Pressemitteilung" vom 7. Mai 2019.

In der neuen Version des Front Office wurde insbesondere die Generierung des "Formulars" (MDA.PDF-Datei) überarbeitet und verbessert:
- die irrelevanten Abschnitte, die keinen Inhalt haben und das Dokument schwer zu lesen machen, werden nicht angezeigt.
- das mit der Funktion "Vorschau" erstellte Dokument trägt am unteren Rand jeder Seite den Vermerk "ANTEPRIMA", damit es nicht mit der endgültigen Version des Dokuments verwechselt werden kann, die erst beim Versand der Datei erstellt wird
- ein Inhaltsverzeichnis wird automatisch erstellt, um die Konsultation des Dokuments zu erleichtern.

Wenn Sie das Dokument mit Acrobat (oder einem gleichwertigen Programm) öffnen, finden Sie auf der linken Seite das Inhaltsverzeichnis des Dokuments, welches es Ihnen ermöglicht, sich schnell zu dem Abschnitt des Dokuments zu begeben, der Sie interessiert. Durch Anklicken der Pfeile (>) auf der linken Seite kann die Ebene der Lesezeichen verkleinert oder vergrößert werden, so dass man z. B. die Liste aller Einzelanmeldungen erhält und sich auf die Einzelanmeldung von Interesse positionieren kann.



"Pressemitteilung" vom 9. Juli 2018 zum SUAP

Die wichtigsten neuen Funktionen, die in der neuen Version verfügbar sind, werden im Folgenden aufgeführt:
- Die MyPage-Funktionen wurden verbessert, um eine bessere Interaktion mit dem SUAP auch durch den Antragsteller zu ermöglichen; außerdem wurde der Zugang und die Abfrage aller Meldungen ohne zeitliche Begrenzung ermöglicht
- Wenn der Nutzer ein SCIA-Dossier gleichzeitig mit ComUnica sendet, erhält er eine spezielle Bestätigungsmeldung, die ihn daran erinnert, dass er die Einreichung über ComUnica abschließen muss.
- In der Erstellungsphase wurde im Falle der "eingetragenen Gesellschaft" eine blockierende Kontrolle über das Vorhandensein der Steuernummer des Unternehmens im Handelsregister eingefügt, um die Qualität der übermittelten Dateien und die korrekte Bereitstellung des Fascicolo d'Impresa und des Cassetto Digitale dell'imprenditore zu verbessern (weitere Informationen unter impresa.italia.it).
Bitte beachten Sie, dass Sie sich mit SPID oder CNS anmelden müssen, um die Funktion "Daten abrufen" aus dem Handelsregister nutzen zu können. Es ist daher ratsam, immer diese Zugangsmethoden zu verwenden.
- Die Mechanismen im Zusammenhang mit der elektronischen Zahlung wurden überarbeitet, indem entsprechende Warnmeldungen eingefügt wurden, um sicherzustellen, dass die Zahlungsvorgänge und der Erwerb von Quittungen ordnungsgemäß abgeschlossen sind, bevor mit der Einreichung der Meldung fortgefahren wird.

Wir möchten Sie bei dieser Gelegenheit daran erinnern, dass die "Datenschutzhinweise" aufgrund des Inkrafttretens der Verordnung (EU) 2016/679 über den Schutz personenbezogener Daten ("Datenschutzverordnung") angepasst wurden.



"Pressemitteilung" vom 11. Juni 2018

Ab Montag, den 11. Juni 2018, stehen im Portal, in Übereinstimmung mit den Fristen der diebsezüglichen Gesetzgebung, die neuen Formulare zum Brandschutz zur Verfügung, die durch die Verordnung Nr. 72 vom 16.05.2018 von der Zentraldirektion der Feuerwehr (www.vigilfuoco.it/aspx/Page.aspx?IdPage=737) genehmigt wurden.

Wir erinnern bei dieser Gelegenheit an die Hinweise im Gesetzesdekret 222/2016 zum Thema "Brandschutz", wo es heißt, dass "die SCIA Brandschutz gleichzeitig .... eingereicht werden muss und vom SUAP an die VV.F. übermittelt wird." Weitere Einzelheiten finden Sie auf dem Portal
http://www.italiasemplice.gov.it/tabella-a/.



Neue einheitliche Formulare ab 30. April 2018

Die einheitlichen Formulare für gewerbliche und gleichgestellte Tätigkeiten, die von der Einheitskonferenz am 22. FEBRUAR 2018 genehmigt wurden, wurden bis zum 30. APRIL in das Portal impresainungiorno übertragen und sind für alle an der Plattform teilnehmenden Gemeinden verfügbar.
Weitere Einzelheiten sind auf der Website der Vereinfachungsagenda zu finden.
http://www.italiasemplice.gov.it/modulistica/accordo-modulistica-febbraio-2018/.



SUAP-Kreditkartenzahlungen im PagoPA-Kanal: 31. März 2018

Um eine größere Effizienz und Einfachheit der SUAP-Verfahren zu gewährleisten und die Einhaltung der Vorschrift sicherzustellen, die die öffentlichen Verwaltungen verpflichtet, auf pagoPA umzusteigen und den Bürgern und Unternehmen eine einfache, standardisierte und zuverlässige Zahlungsplattform zu bieten, wird der direkte Zahlungsservice per Kreditkarte zum 31.03.2018 eingestellt, da dieser nicht mehr erforderlich ist. Dank der von der Gemeinde aktivierten und von Unioncamere-InfoCamere bereitgestellten Verbindung mit pagoPA können die SUAP-Nutzer jedoch weiterhin ihre Kreditkarte zur Zahlung der Gebühren für die vorgestellten Verfahren verwenden. Informationen zu SUAP-Zahlungen über pagoPA finden Sie im Handbuch Online-Zahlungen.



Neues Layout für den Abschnitt "anagrafische Daten" ab dem 05. März 2018

Der Abschnitt über die anagrafischen Daten des Antragstellers wurde überarbeitet, um das Ausfüllen zu erleichtern, und entspricht dem Inhalt des Abschnitts der anagrafischen Daten der nationalen Standardformulare.
Im Besonderen:
- es ist möglich, im Voraus auszuwählen, ob sich die Meldung auf eine PERSON oder eine FIRMA bezieht. Wenn das antragstellende Unternehmen bereits im Handelsregister eingetragen ist, ist es natürlich möglich, die Daten aus den offiziellen Archiven abzurufen.
- Handelt es sich bei dem Antragsteller um eine PERSON, so wurde die Zusammenstellung der Daten vereinfacht.
- Es wird möglich sein, anzugeben, ob der Antragsteller ein "Nicht-EU-Bürger" ist; in diesem Fall ist die Angabe der Protokollnummer der Aufenthaltsgenehmigung" obligatorisch, während es nicht mehr erforderlich ist, eine Kopie derselben beizufügen, wie es in den neuen Formularen verlangt wird.



"Neue Begrüßungsseite" und "Hilfe 2.0" ab dem 06. März 2018

Die Begrüßungsseite, die Neuigkeiten über die Plattform und den Zugang zum Portal enthält, wurde grafisch und inhaltlich überarbeitet.
Außerdem umfasst die Startseite nun ein Self-Care-Portal, welches:
- es den Nutzern ermöglicht, über eine Suchleiste (ähnlich wie bei Google) völlig autonom nach Antworten auf häufig auftretende Probleme zu suchen,
- jederzeit und ohne zeitliche Beschränkungen zugänglich ist
- völlig kostenlos ist.
- Sie können sich dennoch zu jederzeit mit einer schriftlichen Anfrage an den Kundendienst wenden oder einen Telefontermin vereinbaren.



Neue Funktionen der "Validierung der Adresse und der Katasterdaten in Bezug auf den Standort der Tätigkeit" ab dem 06. März 2018

Bei der Eingabe der Adresse, an der die Tätigkeit ausgeübt wird, wird automatisch die Liste der Straßen in der Gemeinde vorgeschlagen.
Bei der Eingabe von Katasterdaten prüft das System deren Korrektheit in Bezug auf das kommunale Kataster und gibt so eine Rückmeldung über die formale Korrektheit der eingegebenen Daten.

N.B. Diese Funktionen sind nur für Gemeinden verfügbar, die ihre Katasterarchive hochgeladen haben.