Für die ausgewählte Gemeinde die Informationen und Kontaktdaten, die erforderlich sind, um dies sicherzustellen Die Handelskammer kann gemäß den Bestimmungen von Art. 4 c.10 und 11 sowie Art. 5 des Präsidialdekrets 160/2010 delegieren. Wenden Sie sich an die Gemeinde selbst, um Informationen zu diesem Thema zu erhalten.